Vor einer Woche war bekannt geworden, dass Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen 17 Redakteure von Süddeutscher Zeitung, Spiegel, Frankfurter Rundschau, Berliner Zeitung, Tagesspiegel, taz, Welt und Zeit eingeleitet worden waren. Grundlagen der Ermittlungen sind Artikel und Berichte der 17 Redakteure über die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses aus dem Zeitraum Januar bis März 2007, die aus vertraulichen Ausschussunterlagen stammen sollen. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hatte sich für die Aufnahme von Ermittlungen ausgesprochen. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte daraufhin den Ermittlungsbehörden die notwendige Ermächtigung erteilt.
Konken erneuerte in diesem Zusammenhang seine Forderung, den entsprechenden Paragrafen 353 b des Strafgesetzbuches zu ändern: "Sonst können morgen schon andere Journalisten betroffen sein."