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37. Kongress des Deutschen Juristinnenbundes (djb) in Erfurt eröffnet

Thema: Gender Mainstreaming und Managing Diversity

(lifePR) (Erfurt, )
Im Erfurter Bundesarbeitsgericht eröffnete djb-Präsidentin Jutta Wagner am Donnerstagabend in Gegenwart zahlreicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden den 37. Kongress des Deutschen Juristinnenbundes (djb).

Es geht um "Gender Mainstreaming und Managing Diversity: Alternativen zu Antidiskriminierungsrecht und Gleichstellungsgesetzen im Arbeitsleben?". Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft scheiterte 2001. Aber unter dem Zwang, vier Antidiskriminierungsrichtlinien der EU umsetzen zu müssen, hat Deutschland seit Herbst 2006 zumindest ein Antidiskriminierungsgesetz - das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Doch die gleichstellungspolitische Diskussion geht schon seit einigen Jahren ganz neue Wege. So hat sich die EU dem Gender Mainstreaming verpflichtet, ebenso die vorherige rot-grüne Bundesregierung und verschiedene Landesregierungen. Mit Gender Mainstreaming und auch mit Managing Diversity werden von der Wissenschaft eher organisationssoziologisch bzw. betriebswirtschaftlich ausgerichtete Gleichstellungskonzepte propagiert und zum Teil auch in der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft erprobt.

Präsidentin Jutta Wagner konstatierte in ihrer Eröffnungsrede, dass zwar der Anteil der Frauen, die sich für ein Jurastudium entschieden, in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Bei den Ersteinstellungen vor allem in der Justiz seien Frauen inzwischen in der Mehrzahl. Doch in hohen Richterfunktionen würden sich trotzdem kaum Frauen finden. "Der djb arbeitet daran, dies zu ändern", so Präsidentin Wagner. "Aber es ist ein ständiger Kampf um die Spitzenpositionen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften - gar nicht zu reden von der Wirtschaft." Schwerpunkte der Arbeit des djb in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft seien daher insbesondere die Gleichstellung von Frau und Mann, Gender Mainstreaming, Chancengleichheit, Frauenquoten und auch "Frauen in die Aufsichtsräte".

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sieht gleichstellungspolitische Erfolge vor allem in der Justiz, doch "Was wir in der Justiz geschafft haben, ist noch längst nicht der Regelfall. Bei Führungsposten in der Wirtschaft kommen Frauen nach wie vor zu kurz." Doch seien inzwischen die Hälfte aller Referentenstellen und ein Drittel aller Referatsleiterposten des BMJ mit Frauen besetzt.

Zu "Managing Diversity" äußerte die Justizministerin, dass der dahinter stehende Gedanke bestechend sei, denn es gehe darum, mit den Kräften des Marktes auch gesellschaftspolitische Ziele zu erreichen. Sie habe auch keine Bedenken, dass dieser neue Ansatz die tradierte rechtsförmige Gleichstellungspolitik ersetzen oder auch konterkarieren werde: "Wir wissen, was wir als Frauen leisten können. Wir haben keinen Grund, den Diversity-Gedanken zu fürchten."

Der Thüringer Justizminister Harald Schliemann betonte in seinem Grußwort:

"Die Gleichstellung von Mann und Frau ist für uns keine Floskel. Vielmehr wird die Thüringer Justiz durch einen respektablen Anteil an Richterinnen und Staatsanwältinnen vertreten - auch in Führungspositionen." Schliemann weiter: "In Zahlen ausgedrückt beträgt der Frauenanteil bei Richterinnen und Staatsanwältinnen in der Thüringer Justiz insgesamt derzeit 43,07 %; bei den Richterinnen an Amts- und Landgerichten liegt die Quote dabei bei fast 50 %, bei den Dezernenten der Staatsanwaltschaften sogar bei über 56 %. Damit haben wir einen guten Stand erreicht. Auch in Zukunft werden wir an unserer Politik, Frauen beruflich in der Justiz zu fördern, festhalten."

Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, fiel ein vorbehaltloses "ja" auf die Frage, ob Frauen in unserer Gesellschaft und europaweit unaufhaltsam auf dem Vormarsch sind, schwer. "Noch immer fehlt es an Chancengleichheit in der Wissenschaft, wenn nur 5.700 von 37.900 Professorenstellen mit Frauen besetzt sind. Noch immer kann von Chancengleichheit beim beruflichen Aufstieg nicht die Rede sein, wenn der Frauenanteil in den Vorständen der 87 größten bundesdeutschen Unternehmen nur bei einem Prozent liegt - obwohl seit mehr als 50 Jahren das Grundgesetz die Gleichbehandlung von Männern und Frauen verlangt." Genauso lange gelte in der Europäischen Gemeinschaft der Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche oder gleichwertige Arbeit.

Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit etwa zur Entgeltgleichheit, dem Zugang zum Beruf und dem Frauenarbeitsschutz zeige, dass effektiver Diskriminierungsschutz und eine wirkungsvolle Förderung der beruflichen Gleichstellung von Frauen eine Frage klarer Tatbestandsvorgaben und konkreter Rechtsfolgenanordnung sei und überdies einer prozessrechtlichen Flankierung bedürfe. Aber solche Bedingungen habe die Arbeitsgerichtsbarkeit nicht vorgefunden: die Diskriminierungskontrolle und die Förderung der Gleichberechtigung waren allgemeinen verfassungsrechtlichen Prinzipien überantwortet; die Durchsetzung des gemeinschaftsrechtlichen Lohngleichheitsgebots und der Antidiskriminierungsrichtlinien waren wegen des Auslegungsmonopols des EuGH stets vom Ausgang eines langwierigen luxemburger Frage- und Antwortspiels abhängig. Doch einiges habe sich die Arbeitsgerichtsbarkeit einfallen lassen, nicht zuletzt um ihrer grundrechtlichen Schutzpflicht gerecht zu werden, und den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz entwickelt.

So mögen Arbeitsgerichte in Fragen der Gleichberechtigung Bremser und Schrittmacher zugleich gewesen sein, aber ihre Entscheidungen seien nicht ohne gesellschaftliche Wirkungen geblieben. Ihr Fazit: "Der Politik und nicht den Gerichten ist es vorbehalten, den langen Weg zur beruflichen Gleichstellung zu verkürzen. Die Arbeitsgerichte haben dafür zu sorgen, dass der vorgegebene Weg zur Einbahnstraße gerät, einigermaßen geradlinig verläuft und nicht in einer Sackgasse endet."

Deutscher Juristinnenbund e.V.

Der Deutsche Juristinnenbund hat ca. 2.700 Mitglieder. In den 59 Jahren seines Bestehens zählten und zählen zu ihnen u.a. Ministerinnen und Senatorinnen, Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichte des Bundes und der Länder sowie zahlreiche in leitenden Positionen tätige Frauen in Wirtschaft, Justiz, Verwaltung und Wissenschaft.

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