Es gibt keinen Grund, bei der Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder mit zweierlei Maß zu messen.
"Es war höchste Zeit, althergebrachte Vorstellungen über Bord zu werfen und die Unterhaltsregelung dem Kindeswohl anzupassen. Ob allerdings nach den jetzt aufgestellten Kriterien des BVerfG die morgen geplante Verabschiedung der Unterhaltsrechtsreform noch sinnvoll ist, erscheint zweifelhaft. Schließlich sieht sie immer noch eine erhebliche Schlechterstellung unverheirateter Elternteile vor, deren Unterhalts-ansprüche sich erst im 4. statt im 2. Rang befinden.", kommentierte Jutta Wagner, Präsidentin des djb, den BVerfG-Beschluss vom 23. Mai 2007.