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Unterhaltsrechtsreform noch haltbar?

(lifePR) (Berlin, )
Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Dauer der Unterhalts-ansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder.

Es gibt keinen Grund, bei der Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder mit zweierlei Maß zu messen.

"Es war höchste Zeit, althergebrachte Vorstellungen über Bord zu werfen und die Unterhaltsregelung dem Kindeswohl anzupassen. Ob allerdings nach den jetzt aufgestellten Kriterien des BVerfG die morgen geplante Verabschiedung der Unterhaltsrechtsreform noch sinnvoll ist, erscheint zweifelhaft. Schließlich sieht sie immer noch eine erhebliche Schlechterstellung unverheirateter Elternteile vor, deren Unterhalts-ansprüche sich erst im 4. statt im 2. Rang befinden.", kommentierte Jutta Wagner, Präsidentin des djb, den BVerfG-Beschluss vom 23. Mai 2007.

Deutscher Juristinnenbund e.V.

Der Deutsche Juristinnenbund ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen zur Fortentwicklung des Rechts. Er ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.

Jede Frau, die Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften studiert hat oder studiert und an der Durchsetzung der Ziele unseres Verbandes interessiert ist, kann laut Satzung Mitglied werden.

Die Berufsausübung ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft (Aufnahmeantrag als pdf-Formular).

Ziele
- Fortentwicklung des Rechts auf allen Gebieten
- Verwirklichung der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in allen gesellschaftlichen Bereichen
- Fortbildung durch Seminare und wissenschaftliche Veranstaltungen
- Rechtliche Absicherung der Lebenssituation von Frauen, Kindern und älteren Menschen
- Zusammenarbeit mit gleichartigen Vereinigungen auch auf internationaler Ebene
- Förderung internationaler Netzwerke

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