"Die geplanten Änderungen zum Zuwanderungsgesetz berücksichtigen den im Grundgesetz verankerten Verfassungsauftrag für eine gleichberechtigte Gesellschaft mit ausreichendem humanitärem Schutz von Frauen und von Ehe und Familie nicht ausreichend und sind zudem europa- und völkerrechtlich bedenklich.", so Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes anlässlich der Sachverständigenanhörung im Bundestag.
"Das Gesetzesvorhaben verschärft die Möglichkeiten der Familienzusammenführung ganz erheblich und steht damit im Widerspruch zu den politischen Absichten der Bundesregierung einer verbesserten Integration von hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern. Leider ignoriert der Gesetzesentwurf Erkenntnisse aus früheren Sachverständigenanhörungen zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen fast vollständig, indem den betroffenen Frauen kein gesicherter, vom Ehepartner unabhängiger Aufenthaltsstatus zugestanden werden soll. Auch Opfer von Menschenhandel brauchen einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Es genügt nicht, sie nur während des Strafverfahrens gegen die Menschenhändler hier zu behalten und dann in eine ungesicherte Zukunft zu entlassen."
Die Stellungnahme des djb zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union anlässlich der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Bundestags am Montag, den 21.5.2007 ist auf unserer Webseite http://www.djb.de/... abrufbar.