Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt den heute in Kiel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgestellten Gesetzentwurf zur Quotierung von Listen der Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein.
Die vorgesehene Änderung des § 23 Absatz 3 Landeswahlgesetz zielt darauf ab, künftig den Anteil der Kandidatinnen und infolgedessen auch den Anteil der weiblichen Abgeordneten im Kieler Landtag zu erhöhen. Der Gesetzentwurf wird durch ein juristisches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags vom Juni 2007 gestützt, das die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer solchen Quotenregelung bejaht:
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vom 21. Juni 2007 nebst Anlage http://www.djb.de/...
Angesichts des anhaltend geringen Frauenanteils unter den Schleswig-Holsteinischen Abgeordneten (30,4 %) bedarf es gesetzlicher Maßnahmen, um die Unterrepräsentanz weiblicher Abgeordneter endlich zu beenden - 13 Jahre nach Einfügung von Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 in das Grundgesetz (,,Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.").
Dies gilt auch mit Blick auf die anderen Landesparlamente und den Deutschen Bundestag. Ebenso wie in Schleswig-Holstein sind auch dort weibliche Abgeordnete schon immer unterrepräsentiert. Im Bundestag liegt der Anteil der Frauen bei lediglich 31,6 %. Die Zahlen stagnieren seit langem. Effektive rechtliche Maßnahmen zur Erreichung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an parlamentarischen Entscheidungen sind hier geboten.
Dazu die Präsidentin des djb Jutta Wagner: ,,In Deutschland sind gesetzliche Regelungen zur Quotierung von Kandidatenlisten für Parlamentswahlen längst überfällig, der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen in Schleswig-Holstein ist daher ausdrücklich zu begrüßen!"
Eine entsprechende Quotenregelung, wie sie heute in Kiel vorgestellt wurde, ist für die Aufstellung der Listen der Kandidatinnen und Kandidaten sowohl für die Wahl der Landesparlamente als auch des Deutschen Bundestages dringend erforderlich.