"Prinzipiell hat das AGG den Diskriminierungsschutz aus Frauensicht zwar verbessert. In einzelnen Punkten aber hat sich der Schutz gegen Diskriminierung durch das neue Gesetz sogar verschlechtert," erklärt Prof. Dr. Sibylle Raasch, die Vorsitzende der djb-Kommission "Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht".
Der djb hofft, dass die EU-Kommission von Deutschland entsprechende Nachbesserungen einfordert oder anderenfalls ein Vertragsverletzungs-verfahren einleitet.
Der Brief des djb an EU-Kommissar Spidla und EU-Generaldirektor van der Pas vom 19. Juni 2007 ist auf der djb-Webseite www.djb.de abrufbar.