Der Freistaat Bayern gehört zu den Ländern die die Rücknahme der Vorbehalte ablehnen.
Mit der Weigerung des Freistaates Bayern die Vorbehalte im Bezug auf den Umgang der Bundesrepublik Deutschland mit Flüchtlingskindern zurückzunehmen verstößt der Freistaat aus Sicht des bayerischen Kinderschutzbundes gegen den Grundsatz `Gleiche Rechte für alle Kinder´
"Gleiche Rechte für alle Kinder": Dies stellt die zentrale Aussage der 1992 auch von Deutschland ratifizierten UN-Konvention über die Rechte des Kindes dar. "Gleiche Rechte für alle Kinder": Eine Forderung die sich vor allem aus den Artikeln 2 und 3 der Konvention ergibt.
In Artikel 2 wird ein Diskriminierungsverbot aufgestellt welches die Vertragsstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass jedem in ihrem Hoheitsgebiet lebenden Kind die in der Konvention aufgeführten Rechte auch zugestanden werden. Artikel 3 verpflichtet die Vertragsstaaten bei allen Maßnahmen das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen
Der Kinderschutzbund fordert die bayerische Staatsregierung auf ihren Widerstand gegen die Rücknahme des Vorbehaltes aufzugeben und – wie vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in seiner Sitzung am 16. Januar 2004 zum zweiten Staatenbericht zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland gefordert – sich dafür einzusetzen, dass in Deutschland Flüchtlingskinder so behandelt werden wie es in der Kinderrechtskonvention vorgesehen ist. Im einzelnem stellt der UN-Ausschuss in folgenden Bereichen Handlungsbedarf fest:
1.Sicherstellung der uneingeschränkten Anwendung der Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes auf alle Flüchtlingskinder unter 18 Jahren.
2.Überprüfung der Gesetze und der Politik im Hinblick auf Kinder die einer ethnischen Minderheit angehören und in Deutschland Asyl suchen. Vom Ausschuss werden hier namentlich Kinder der Roma genannt.
3.Anerkennung der Rekrutierung von Kindersoldaten als kindesspezifischen Verfolgungsgrund im Asylverfahren.
4.Erleichterung der Anforderungen und Verfahren zur Familienzusammenführung.
5.Schaffung einer gesetzlichen Regelung die sicherstellt, dass allen in Deutschland geborenen Flüchtlingskindern eine Geburtsurkunde ausgestellt wird.