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Änderung des KSVG bedeutsamste Maßnahme zur Künstlerförderung

(lifePR) (Berlin, )
Heute wurde das „Dritte Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt dieses Gesetz morgen Freitag, den 15.06.2007 in Kraft. Die Debatten zur dritten Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes waren von einem breiten Konsens getragen. Die im Deutschen Kulturrat zusammengeschlossenen Verbände der Versicherten und der Abgabepflichtigen haben die Gesetzesänderung begrüßt. Im Deutschen Bundestag stieß der Gesetzesentwurf auf breite Zustimmung der Koalitions- und der Oppositionsfraktionen. Allein Die Linke hat dem Gesetz nicht zugestimmt.

Auch den Bundesrat passierte das Gesetz problemlos. Dieser breite Konsens ist ein Signal dafür, dass in dem Gesetz ausgewogene Maßnahmen zur besseren Erfassung der Verwerter künstlerischer Leistungen und der Überprüfung der versicherten Künstlerinnen und Künstler getroffen wurden.
Ab morgen wird die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein für die Überprüfung der Künstlersozialabgabepflicht bei allen Unternehmen. Alle Unternehmen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben, werden künftig im Rahmen der üblichen Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung geprüft, ob die Künstlersozialabgabepflicht vorlag und ob der Abgabepflicht nachgekommen wurde.

Die Künstlersozialkasse wird sich in ihrer Prüftätigkeit künftig auf die Versicherten, die in Stichproben geprüft werden, sowie die Ausgleichsvereinigung konzentrieren.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist eine der seltenen Ausnahmen, dass ein Sozialversicherungsgesetz in einem so breiten Konsens verabschiedet wird. Das zeigt, dass die Maßnahmen in die richtige Richtung zielen. Die Künstlersozialversicherung, dieses wichtige Instrument zur sozialen Absicherung freiberuflicher Künstler, wird damit zukunftsfest gemacht. Dieses ist die bisher bedeutsamste Maßnahme der Künstlerförderung in dieser Legislaturperiode.“
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