Anlässlich des fünften Jahrestages eines Bundestagsbeschlusses (am 17. Mai 2002), mit dem der Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen wurde, meinte der Geschäftsführer des Kulturrates, Olaf Zimmermann, es sei nun «endlich auch Zeit für die Kultur». Die Abgeordneten sollten sich «einfach ein Herz fassen» und jetzt mit einer entsprechenden Grundgesetzänderung auch der Kultur den Verfassungsrang geben.
Auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU), der ein solches Staatsziel befürworte, sollte sich bei seinen Kabinettkollegen dafür stark machen, sagte Zimmermann in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Die Formulierung «Der Staat schützt und fördert die Kultur» bedeute nicht mehr und nicht weniger als «die idealistische Vorstellung von der Kulturnation in praktische Politik zu übersetzen». Die Große Koalition müsse aufhören, «sich hinter Expertenanhörungen zu verstecken und sollte jetzt Farbe bekennen».
«Die Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat hätte sie allemal», meinte Zimmermann. Auch die Länder würden durch ein solches Staatsziel nicht beeinträchtigt. Das habe auch die Enquete-Kommission «Kultur in Deutschland» des Bundestages festgestellt. Notfalls könne das Staatsziel Kultur auch mit dem Staatsziel Sport verbunden werden, wenn es dafür eine noch breitere Mehrheit oder größere Bereitschaft zur Zustimmung geben sollte, meinte der Spitzenverband der Bundeskulturverbände.