Drei konkrete Ziele werden in der Mitteilung genannt, die zusammen den Entwurf einer Kulturstrategie der europäischen Mitgliedstaaten, der Institutionen und des kulturellen und kreativen Sektors bilden.
- Förderung der kulturellen Vielfalt und des interkulturellen Dialogs
- Förderung der Kultur als Katalysator der Kreativität
- Förderung der Kultur als Bestandteil der internationalen Beziehungen der Europäischen Union Grundsätzliches Handlungsinstrument zur Ereichung dieser Ziele ist die „Offene Methode der Koordinierung“. Die Formulierung „Offene Methode der Koordinierung“ (OMK) wurde das erste Mal beim Lissabon Gipfel 2000 als Koordinierungsmethode zwischen den Regierungen vorgeschlagen. Sie ist ein Prozess, in dem auf EU-Ebene gemeinsame Ziele/Leitlinien festgelegt und mittels vereinbarter Indikatoren die Fortschritte gemessen sowie bewährte Praktiken identifiziert und verglichen werden. Sie ist ein eigenständiges politisches Verfahren, welches den gemeinschaftsrechtlichen Gesetzgebungsprozess ergänzt. Bisher wird die offene Methode der Koordinierung in den Bereichen Beschäftigung, Sozialschutz, Bildung und Jugend angewandt. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass die offene Methode der Koordinierung auch einen geeigneten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Kulturbereich bietet. Absicht ist es, kulturpolitische Ziele zu vereinbaren, Fortschritte zu prüfen sowie Verfahren und Daten zwischen den Staaten auszutauschen. Unklar ist aber, welche konkreten Maßnahmen und kulturpolitischen Ziele genau in der offenen Methode der Koordinierung vereinbart werden sollen. Darüber hinaus ist es nicht ersichtlich, wie die Umsetzung der „offenen Methode der Koordinierung“ erfolgen soll und welche Akteure auf europäischer als auch auf nationaler Ebene mit in den Konsultationsprozess einbezogen werden sollen.
- Der Deutsche Kulturrat fordert daher, im Vorfeld den inhaltlichen Rahmen der „offenen Methode der Koordinierung“ für den Kulturbereich zu klären und die beteiligten kulturpolitischen Akteure klar zu benennen.
- Der Deutsche Kulturrat fordert weiter, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft als ersten Schritt der Konsultation in besonderer Weise hervorzuheben.
- Die Rechtgrundlage der europäischen Kulturpolitik ist und bleibt Artikel 151 des EG-Vertrags von Amsterdam. Der Deutsche Kulturrat fordert daher, dass in allen Aktivitäten der EU-Kommission die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips gewahrt bleiben muss, wonach die EU die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützt und ergänzt, nicht aber ersetzt. Das bedeutet insbesondere, dass der Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften enge Grenzen gesetzt werden.
Da der Kultursektor, von der Sache und seiner Geschichte her, sehr heterogen strukturiert ist, sieht die EU-Kommission die „Kartografierung“ des Kultursektors vor, mit dem Ziel die Gesamtheit der kulturellen Organisationen (Berufsverbände, kulturelle Institutionen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und europäische und nichteuropäische Netzwerke) zu ermitteln und, wie sie sagt, besser verstehen zu können. Mit Sorge nimmt der Deutsche Kulturrat diese Forderung nach einer stärkeren Strukturierung des Kultursektors zur Kenntnis. Da sich der Kultursektor auf europäischer Ebene in seiner Vielfalt bisher teilweise noch nicht hinreichend organisiert hat, besteht mit einer von der EU-Kommission forcierten Strukturierung zum jetzigen Zeitpunkt die Gefahr, dass es zu einer Harmonisierung und Zentralisierung der kulturpolitischen Organe auf europäischer Ebene kommt. Eine Strukturierung darf nicht erzwungen werden, sondern muss sich mittelfristig entwickeln. Um diese Vielfalt der kulturellen Organisationen zu ermöglichen und damit eine selbst organisierte Strukturierung voranzutreiben, bedarf es der finanziellen Unterstützung von kulturellen Netzwerken.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die EU-Kommission hat die Katze aus dem Sack gelassen: In der Zukunft soll es eine eigenständige EU-Kulturpolitik geben. Hierbei überschreitet die EU-Kommission die engen Grenzen des Artikel 151 EG-Vertrags von Amsterdam. Für besonders gefährlich halte ich, dass mit der von der Kommission vorgeschlagenen offenen Methode der Koordinierung in der Kulturpolitik das Europäische Parlament seiner demokratisch legitimierten Beteiligungsrechten beraubt werden könnte. Es muss sichergestellt werden, dass den politisch legitimierten zivilgesellschaftlichen Institutionen die Mitgestaltung ermöglicht wird und sich nicht die EU-Kommission nach Gutdünken die zivilgesellschaftlichen Partner aussuchen darf. Die Vielfalt und Heterogenität der kulturellen Akteure in Europa spiegeln und repräsentieren die kulturelle Vielfalt Europas, sie muss, notfalls auch gegen den Willen der EU-Kommission, verteidigt werden.“