Der kulturpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen erklärte nach dem Gespräch zum einen, dass ein neuer Hauptstadtkulturvertrag nicht notwendig sei, auch wenn der bestehende ohne Beteiligung der Parlamente zustande kam. Er mahnte zum anderen an, dass in Einzelfällen eine Zuordnung der Förderzuständigkeit von Kulturinstitutionen in Berlin überprüft werden sollte, um zu klären, ob das Land oder der Bund fördern soll. Es entsteht so der Eindruck eines Hü und Hott der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hinsichtlich der Hauptstadtkulturförderung. Außerdem wird der Eindruck erzeugt, dass kein gesetzlicher Regelungsbedarf zur Hauptstadtkulturförderung besteht.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Eigentlich ist es ganz einfach. Seit dem 01.09.2006 steht im Grundgesetz, dass die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt Berlin Aufgabe des Bundes ist. Das Nähere soll durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Dieser Grundgesetzartikel versetzt den Bund überhaupt erst in die Lage, Verantwortung für die Kultur in der Hauptstadt zu übernehmen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat also Recht, der bestehende Hauptstadtkulturvertrag muss nicht geändert werden. Er muss vielmehr durch ein Bundesgesetz, in dem umfassender die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt geregelt wird, ersetzt werden. Es geht bei der Hauptstadtkulturförderung also nicht um Flickschusterei oder Einzelfragen, sondern um die Umsetzung des Grundgesetzes. Die Hauptstadtkulturförderung gehört auf die Agenda des Deutschen Bundestags und des Berliner Abgeordnetenhauses, um alle Fraktionen am Diskussionsprozess zu beteiligen.“