Nach Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin wäre Bremen dann das vierte Land, das darauf verzichtet, die Kultur in einem Ministerium anzusiedeln und den Kulturbereich in die Staats- bzw. Senatskanzlei eingliedert. Ein Viertel der 16 Bundesländer hätte dann auf ein Kulturressort verzichtet. Die Länder, die diesen Weg beschritten haben, führen an, dass die Kulturpolitik so durch die Macht des Ministerpräsidenten gestärkt wird.
Davon war bei der Stellungnahme des Bundesrates zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im März dieses Jahres aber nichts zu spüren. Hier wurden von Seiten einiger Länder Verschlechterungen und Einschränkungen für den Kulturbereich eingefordert und in die Stellungnahme des Bundesrates eingebracht. Die Ministerpräsidenten, die zugleich Kulturminister sind, haben diesen Verschlechterungen für die Kultur keinen Riegel vorgeschoben. Es entsteht daraus der Eindruck, dass das Argument, die Kulturpolitik würde durch die Ministerpräsidenten gestärkt, in Wirklichkeit nur ein Placebo ist.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Länder müssen sich entscheiden, was sie eigentlich wollen. Wollen sie die ihnen verfassungsgemäß zustehende Verantwortung für die Kultur wahrnehmen, dann dürfen sie nicht weiterhin das Kulturressort bis zur Unkenntlichkeit und Machtlosigkeit mit anderen Ressorts verschmelzen oder als Appendix dem Regierungschef anheften und damit in der Staatskanzlei verschwinden lassen. Oder ist ihnen die Kultur lästig, dann sollten sie nicht immer so penetrant auf ihre „Kulturhoheit“ hinweisen. Die gerade von den Ländern vorgeschlagenen Verschlechterungen für den Kulturbereich bei dem zurzeit im Deutschen Bundestag behandelten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements sprechen leider Bände.“