Es ist sinnvoll und notwendig, dass das Thema Kulturwirtschaft in seiner Bedeutung für die Volkswirtschaft in Deutschland deutlich stärker als bislang wahrgenommen wird. Kulturgüter sind Güter besonderer Art. Dieses gilt es bei der Debatte um Kulturwirtschaft und in der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft viel stärker herauszustellen. Hier geht es nicht um die Entwicklung und Produktion von Autos, Waschmittel oder Seife, sondern um die Schöpfung und Verwertung von Gütern, die kulturelle Werte transportieren. Darum genießt dieser Markt zu Recht eine Reihe von Privilegien wie z.B. die Buchpreisbindung oder auch den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Kulturgüter. Dieser besondere Status der Kulturwirtschaft wird durch die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt im nationalen und internationalen Kontext geschützt.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Auch wenn die "Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung" darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der Kulturwirtschaft zu erhöhen, darf dieses nicht dazu führen, aus den Augen zu verlieren, dass es sich bei der Kulturwirtschaft um einen besonderen Markt handelt. Die wesentliche Intention der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt ist es, die Kulturwirtschaft einschließlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken. Bei der Auftaktveranstaltung der "Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung" wurden Stimmen laut, die gerade in Bezug auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in eine andere Richtung zielten. Dagegen wendet sich der Deutsche Kulturrat entschieden. Die "Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung" wird eine der ersten Bewährungsproben für die nationale Umsetzung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt sein."