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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Ein Grund zum Feiern im Kulturbereich, nur Bundesrat trübt Freude

Deutscher Kulturrat setzt auf Ausschussberatungen im Deutschen Bundestag

(lifePR) (Berlin, )
Heute wurde ein gutes Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, bekräftigt noch einmal seine heute in der Bundestagsdebatte zitierte Aussage vom 02.12.2006, dass mit diesem Gesetzentwurf „geklotzt und nicht gekleckert“ wird.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt besonders folgende Planungen:

• die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von heute 1.848 Euro auf 2.100 Euro,
• die Erhöhung des Spendenabzugs von 10% auf 20%,
• die Erhöhung des steuerlich absetzbaren Höchstbetrags für Spenden in Stiftungen,
• die Senkung des Satzes mit dem für unrichtig ausgestellte Zuwendungsbestätigungen gehaftet wird und
• die Erhöhung der Steuerfreigrenze für die wirtschaftliche Betätigung von Vereinen.

Erfreulich war, dass die Abgeordnete Petra Hinz, MdB für die SPD-Bundestagsfraktion deutlich gemacht hat, dass die Mitgliedsbeiträge zu Kulturfördervereinen weiterhin steuerlich abzugsfähig sein sollen. Damit wächst die Chance, dass der Bundesrat, der eine deutliche Verschärfung zu Ungunsten der Kulturfördervereine gefordert hat, zumindest im Deutschen Bundestag bei dieser Frage keine Unterstützung erhalten wird.

Leider haben die Abgeordneten der Regierungsfraktion von SPD und CDU/CSU die Debatte nicht genutzt, um klarzustellen, wie sie zum Vorschlag des Bundesrates zur Eingrenzung der gemeinnützigen Zwecke im Kulturbereich stehen. Die Abgeordnete Sybille Laurischk, MdB hat für die FDP-Bundestagsfraktion in der Debatte deutlich angemahnt, dass diese Frage nun im parlamentarischen Beratungsprozess geklärt werden muss.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Heute ist ein gutes Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in den Bundestag eingebracht worden, dass schon im Vorfeld im Kulturbereich auf positive Resonanz gestoßen ist. Dieses wäre also eigentlich ein Grund zum Feiern, allerdings hat der Bundesrat mit seiner Stellungnahme die Feierlaune getrübt. Er schlägt deutliche Verschlechterungen für den Kulturbereich vor. Es ist zu hoffen, dass diese Verschlechterungen in der nun anstehenden Debatte in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags klar zurückgewiesen werden.“
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