„Nach der jüngsten amtlichen Statistik beziehen weit über 600.000 Menschen diese kommunale Leistung, um ihr Existenzminimum zu sichern. Die Kosten haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Jahre 2003 mehr als verdoppelt und betragen nunmehr knapp 3 Mrd. Euro“, erklär-te heute DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke.
„Angesichts dessen muss der Bund sein finanzielles Engagement aufrecht erhalten, da er letztlich als Gesetzgeber für diese Entwicklung in der Verantwortung steht.“ Bislang beteiligt sich der Bund mit jährlich 409 Mio. Euro an den Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte, will aber seinen Beitrag auf 180 Mio. Euro reduzieren. Damit befasst sich heute das Bundeskabinett.
Die Gründe für die steigende Zahl der Grundsicherungsempfänger sieht Henneke neben den Auswirkungen der Alterung der Gesellschaft unter anderem in den Einschnitten in vorgelagerten (Bundes-)Sicherungssystemen. „Viele Menschen sind heute nicht mehr in der Lage, ihren Lebensunterhalt über Rentenbezüge zu bestreiten.“ Staatliche Rente und private Altersvorsorge müssten zusammen das Existenzminimum abdecken, damit nicht immer mehr Personen auf ergänzende Sozialleistungen der Kommunen angewiesen seien und zu Sozialhilfeempfängern würden.
„Die Landkreise dürfen hier nicht in die Rolle des Ausfallbürgen gedrängt werden. Es gilt daher, dieser enorm gestiegenen kommunalen Belastung bei der Bundesbeteiligung an den Grundsicherungskosten Rechnung zu tragen. Eine Beteiligung des Bundes in Höhe von lediglich rund 7 % der Kosten oder 180 Mio. Euro ist gänzlich inakzeptabel und bürdet die Kostensteigerungen bei diesem Leistungsgesetz des Bundes einseitig den Kommunen auf.“ Der kommunale Spitzenverband befürwortet daher den Vorschlag der Bundesländer, den Bundesanteil zu dynamisieren und auf 20 % der realen Belastungen festzuschreiben.
Henneke machte deutlich, dass die kostenträchtige Grundsicherung lange vor der Föderalismusreform I vom Bund auf die Kommunen übertragen worden sei, was nach dem nunmehr geltenden Verbot der direkten Aufgabenübertragung nicht mehr möglich wäre. „Die Kostenentwicklung bei der Grundsicherung bestätigt damit letztlich die Richtigkeit der Fundamentalaussage der Föderalismusreform I, dass der Bund den Kommunen keine finanzträchtigen Aufgaben mehr übertragen darf, da er ihnen die Kosten dafür nicht erstattet.“
Zum Hintergrund:
Menschen, die älter als 65 Jahre sind oder dauerhaft keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn eigene Mittel für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Die seit 2003 bestehende Grundsicherung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe und verursacht erhebliche Kosten, weil etwa auf die Heranziehung unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern weitgehend verzichtet wird.