"Von den arbeitgebernahen Leistungen der Kommunen haben bereits viele Firmen profitiert, was selbstverständlich letztlich den Langzeitarbeitslosen zugute kommt", so Duppré. Kern des Arbeitgeberservices sei die Unterstützung bei der Personalauswahl durch eine passgenaue, unbürokratische und schnelle Vermittlung von motivierten Mitarbeitern. Das Dienstleistungsspektrum reiche von der Beratung, der Gewährung von Fördermitteln über Trainingsmaßnahmen bis hin zu Qualifizierung. "Viele Optionskommunen bleiben darüber hinaus auch nach einer erfolgten Vermittlung Ansprechpartner bei späteren Problemen."
In Zeiten anziehender Konjunktur sei es den Unternehmen wichtig, ihren Bedarf an gut qualifizierten Arbeitskräften zu decken. Hier böte das sogenannte Optionsmodell, bei dem 69 Landkreise und kreisfreie Städte jeweils allein, also ohne die Bundesagentur für Arbeit, für sämtliche Hartz IV-Leistungen verantwortlich sind, den nötigen Raum für Ideen und für lokale und regionale Unterschiedlichkeit. "Die Dienstleistungen für Unternehmer reichen mitunter von der Gewerbefläche bis zur Bewerberauswahl und können ? beispielsweise durch Verknüpfung mit der kommunalen Wirtschaftsförderung ? zu echten Leistungen aus einer Hand gebündelt werden. Dadurch wird die Entstehung neuer Arbeitsplätze in der jeweiligen Region unterstützt und die Bürokratie auf ein Minimum reduziert. Das wissen die Unternehmen zu schätzen", berichtet Duppré. Oft seien es die Landräte und (Ober-)Bürgermeister selbst, die bei Unternehmen für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen werben würden.
Duppré unterstrich, dass es wichtig sei, nachhaltig gegen Langzeitarbeitslosigkeit vorzugehen. "Während die Zahl der Kurzzeitarbeitslosen in den letzten zwölf Monaten um mehr als 24 % gesunken ist, hat sich die Zahl derer, die auch nach einem Jahr den Einstieg in den Beruf nicht geschafft haben, nur um 12 % reduziert. Es muss also weiter hart gearbeitet werden." Die Veröffentlichung guter Beispiele könne dabei nach Überzeugung des Verbandspräsidenten wertvolle Anregungen liefern.
In diesem Zusammenhang sei der sog. Kommunal-Kombi des Bundes kein zukunftsweisendes Programm für bessere Integration: "Das Programm ist mit Vorsicht zu genießen. Genau wie die Ein-Euro-Jobs ist dieses Modell marktfern. Es wird nicht in den ersten Arbeitsmarkt integriert, sondern öffentlich geförderte Beschäftigung geschaffen. Das hilft den Langzeitarbeitslosen bestenfalls kurzfristig."
Die Broschüre "Arbeitsintegration durch wirtschaftliche Kompetenz ?
Leistungen der Optionskommunen für Arbeitgeber" kann unter www.landkreistag.de heruntergeladen und unter presse@landkreistag.de kostenlos in gedruckter Form angefordert werden.
Bundesweit nehmen 69 Landkreise und kreisfreie Städte die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) in alleiniger Trägerschaft ohne die Bundesagentur für Arbeit wahr. Diese sogenannten Optionskommunen sind im Rahmen einer gesetzlichen Experimentierklausel tätig und stehen im Hinblick auf die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit mit der Bundesagentur in einem Systemwettbewerb, die diese Leistungen im Rahmen der aus örtlichen Arbeitsagenturen und Kommunen bestehenden 354 Arbeitsgemeinschaften in den übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten verantwortet.
Im Unterschied zu den Arbeitsgemeinschaften ist bei den Optionskommunen der jeweilige Landrat bzw. der Oberbürgermeister für die Umsetzung von Hartz IV vor Ort verantwortlich. Finanziert werden die Leistungen überwiegend aus dem Bundeshaushalt und zu einem kleineren Teil von der Kommune selbst.
Die 69 Optionskommunen betreuen circa 13 Prozent der Hartz IV-Empfänger.
Insgesamt beziehen in ihnen über eine Million Menschen Hartz IV-Leistungen, was 8 Prozent der Bevölkerung entspricht