Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Kreisgebietsreform
begrüßt und dem Urteil Signalwirkung für die Verwaltungsreformüberlegungen in anderen Bundesländern beigemessen. Am Rande der Urteilsverkündung sagte DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke in Greifswald:
"Damit ist die Gebietsreform in der beabsichtigten Form vom Tisch. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt und die Kreisgebietsreform des Landes als verfassungswidrig eingestuft. Insbesondere ist gegen das Prinzip
der Überschaubarkeit verstoßen worden, wonach eine ehrenamtliche
demokratische Teilhabe der Bürger im Kreistag und in seinen Ausschüssen durch zu großräumige Gebietsstrukturen nicht von vornherein unmöglich gemacht werden darf."
Vor diesem Hintergrund seien schonendere Alternativen, die das
Selbstverwaltungsrecht der Landkreise weniger beeinträchtigt hätten, nicht in Betracht gezogen worden. Henneke erläuterte, dass die Richter dem Selbstverwaltungsrecht der Landkreise klar den Vorrang eingeräumt hätten.
Insofern bestehe zwischen dem Recht der Gemeinden und dem der Landkreise auf die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Selbstverwaltungsaufgaben kein Unterschied. "Über die Landkreise als Einheiten mit dem Recht kommunaler Selbstverwaltung können die Landesgesetzgeber nicht hinweggehen. Dies hat Ausstrahlungswirkung auf andere Bundesländer wie etwa Schleswig-Holstein oder Sachsen, in denen Überlegungen zur Reformierung der Landesverwaltung unter Einschluss der Option einer Neugliederung der Gebiete der Landkreise angestellt werden."
Die Richter hätten im Kern des Urteils deutlich gemacht, dass sich Gebietsneugliederungen immer am Prinzip der Überschaubarkeit messen lassen
müssten. "Insofern ist die Bildung von Regionalkreisen in
Mecklenburg-Vorpommern in der vielfachen Größe des Saarlandes
verfassungswidrig und hat schlichtweg mit politischer Teilhabe der
Bürgerschaft als unmittelbare Dimension von Demokratie vor Ort nichts mehr zu tun", so Henneke.
Zum Hintergrund: Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat am
Vormittag das vom Landtag im April 2006 beschlossene Gesetz zur
Modernisierung der Landesverwaltung für verfassungswidrig erklärt. Damit entsprach es überwiegend der Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen sowie 24 ehemaligen CDU-Landtagsabgeordneten gegen die Kreisgebietsreform.
Vorgesehen war unter anderem ein Zusammenschluss der derzeit zwölf
Landkreise und sechs kreisfreien Städte zu fünf Großkreisen.