„Zur Umsetzung der zahlreichen Ankündigungen und Absichtserklärungen der letzten Monate muss die Bundesregierung jetzt einen verbindlichen Maßnahmenkatalog und einen festen Zeitplan zur Steigerung der Energieeffizienz und Verringerung der CO2-Immissionen beschließen“, forderte der Mieterbund-Präsident. „Wir brauchen klare Vorgaben und die Beschreibung eindeutiger Konsequenzen für die nächsten Jahre. Der Deutsche Mieterbund hat ein ‚Eckpunktepapier zur Energieeffizienz in Wohngebäuden’ erstellt (vgl. Anlage), das der Bundesregierung vorliegt. Darin schlagen wir einen Mix aus ordnungspolitischen Maßnahmen und Förderanreizen in Verbindung mit einem abgestuften Sanktionssystem vor.“
Maßnahmen: Kurzfristig, spätestens im Jahr 2008 müssen in einer neuen, fortgeschriebenen Energieeinsparverordnung die energetischen Anforderungen an Wohngebäude im Neubau und im Bestand erhöht werden:
- Im Neubau und bei grundlegender energetischer Sanierung ist in einem ersten Schritt der maximale Wärmebedarf auf 90 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr zu reduzieren.
- Ab 2012 muss hier ein maximaler Wärmebedarf von 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr gelten.
- Für den Wohnungsbestand sind Maßnahmen zum Austausch von einfach verglasten Fenstern und veralteten Heizungsanlagen sowie Anforderungen an die Außendämmung festzuschreiben.
- Bis zum Jahr 2020 sollen auch im Wohnungsbestand Niedrigenergiehausstandards erreicht werden, das heißt ein maximaler Wärmebedarf von 60 Kilowattstunden und ein Anteil erneuerbarer Energien von 20 Prozent.
- Nachstromspeicherheizungen, zurzeit 6 Prozent der Heizungen, werden verboten.
Unabhängig hiervon ist zu prüfen, welche Effizienz- und Einsparpotenziale von Contractingmodellen im Wohnbereich ausgehen.
Parallel hierzu sollte versucht werden, eine Verbändevereinbarung zu verabschieden, mit der Contractingmodelle zu fairen und attraktiven Konditionen auch im Wohnungsbestand eingeführt werden können. Bei Contractingmodellen überträgt der Vermieter die Produktion und Umlegung von Wärme an einen Dritten. Dieser Contractor kann einen vereinbarten Wärmepreis fordern. Vermieter haben mit den Kosten der Heizung wegen Reparatur, Sanierung usw. nichts mehr zu tun. Mieter könnten davon profitieren, wenn mit dem Contractingmodell die Effizienz der Heizungstechnik erhöht wird.
Finanzierung und Förderanreize: Es gibt bei Baumaßnahmen des Vermieters zur Verbesserung des energetischen Zustandes kein Nutzer-Investor-Dilemma. Die Vermieterthese, „im Zweifel trägt der Vermieter die Kosten, den Nutzen hat der Mieter“, ist falsch.
„Tatsächlich gibt es eine große Investorenträgheit, vor allem bei den Kleinvermietern, die der Notwendigkeit, zeitnah Modernisierungen durchzuführen, entgegensteht“, sagte Mieterbund-Präsident Rips. Nach der geltenden Rechtslage können 11 Prozent der Modernisierungskosten zeitlich unbefristet auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Mit Hilfe dieser Mieterhöhungen kann – soweit die Marktverhältnisse es zulassen – der Vermieter die Vermietbarkeit seines Objektes sichern bzw. wiederherstellen. Energetische Modernisierung ist also im eigenen Interesse des Vermieters.
Als Anreiz für die Eigentümer und als Mittel zur Reduzierung der Modernisierungsmieterhöhungen sind öffentliche Förderungen unverzichtbar, wie zum Beispiel:
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm: 5 Milliarden Euro (zurzeit 1,5 Milliarden Euro p.a.)
- Anreizprogramm für den Einsatz erneuerbarer Energien: 500 Millionen Euro (zurzeit 213 Millionen Euro p.a.)
- Sonderprogramm zum raschen Austausch von Nachtstromspeicherheizungen.
Diese Förderprogramme sind zur Schaffung von Planungssicherheit zu verstetigen. Sie sind auch ökonomisch sinnvoll. Es werden Arbeitsplätze vor Ort geschaffen und Steuereinnahmen erzielt. Die Programme finanzieren sich deshalb selbst.
Schon bei einer Reduzierung des Energiebedarfs um ein Drittel können bei Zugrundelegung heutiger Energiepreise bis zu 11 Milliarden Euro bei Heizung und Warmwasser im Wohnbereich eingespart werden.“
Sanktionen: Zur Durchsetzung der energie- und klimapolitischen Zielsetzung werden Kontrollen und Sanktionen unverzichtbar sein. Der Deutsche Mieterbund schlägt ein abgestuftes Sanktionsmodell vor:
- Kürzung der Heizkosten zum Beispiel jeweils um 5 Prozent, wenn entgegen den Vorgaben der Energieeinsparverordnung Wohnungen weiterhin mit einfach verglasten Fenstern und veralteten Heizungsanlagen ausgestattet sind und eine unzureichende Außendämmung vorliegt. Hier kann ein Übergangszeitraum beispielsweise bis 2013 eingeführt werden.
- 15 Prozent Heizkostenkürzung, wenn der vom Gesetzgeber vorgegebene energetische Standard bis zum Jahr 2020 nicht erreicht wird.
- Beharrliche Verstöße gegen die Energiesparverordnung sind mit Bußgeldern zu ahnden.