Nach wie vor seien nach den Mitteilungen des hessischen Wirtschaftsministers mehr als 46.000 Mieterhaushalte bei den hessischen Wohnungsämtern als wohnungssuchend registriert. Demgegenüber befinde sich die Zahl der fertiggestellten Wohnungen weiter auf Talfahrt. Vor allem der dramatische Rückgang an Sozialwohnungen bereite der Mieterorganisation Sorgen. Notwendig sei ein Umsteuern der öffentlichen Hand. Seitens des Mieterbundes werde man die Parteien im Vorfeld des Landtagswahlkampfes daher fragen, was sie zu tun gedenken, um die Wohnungsbauförderung wieder anzukurbeln und den Sozialwohnungsbestand zu sichern.
Insbesondere für das Rhein-Main-Gebiet erwartet man beim Mieterbund in den nächsten 5 bis 10 Jahren am Mietwohnungsmarkt als Folge der geringen Wohnungsbautätigkeit und der demografischen Entwicklung einen kräftigen Preisschub. Bereits jetzt lägen im Ballungsraum Rhein-Main die Nettomieten bei Neuvermietung zwischen 6,- und 9,- EUR pro Quadratmeter für eine Wohnung mit mittlerem Wohnwert. Hinzu kämen im Durchschnitt 2,50 EUR pro Quadratmeter und Monat für Heiz- und Nebenkosten. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung liege somit die Gesamtmiete bei 680,- € bis 920 €. Eine Wohnkostenbelastung von 30 Prozent und mehr des Haushaltseinkommens sei hier keine Seltenheit mehr.
Kurzfristig sei insbesondere im Nebenkostenbereich durch steigende Energiekosten ein weiterer Anstieg zu erwarten. Vielfach würden von den Vermietern bei Vertragsabschluss die Heiz- und Nebenkostenvorauszahlungen zu niedrig angesetzt, was dann spätestens nach Erhalt der ersten Nebenkostenabrechnung bei den Mietern zu bösen Überraschungen führe. Den Mieterinnen und Mietern rät Hemming daher, sich vor Vertragsabschluss vom künftigen Vermieter die letzte Heiz- und Nebenkostenabrechnung vorlegen zu lassen, um die Angemessenheit der veranschlagten Vorauszahlungen zu überprüfen, bevor man die Unterschrift unter den Vertrag setzt. Sollten sich Vermieter weigern, die letzte Abrechnung vorzulegen, sei auf jeden Fall Vorsicht geboten. Das Gleiche gelte hinsichtlich der Wohnungsgröße. Wie die Praxis immer wieder zeige, gingen Vermieter gerne von einer höheren Wohnfläche aus, als tatsächlich vorhanden sei. Dies gelte vor allem für Wohnungen mit Dachschrägen. Auch hier rät der Mieterbund vor Vertragsabschluss dazu, sich vom Vermieter die Wohnungsgröße im Mietvertrag bestätigen zu lassen. Nur wenn eine solche schriftliche Angabe über die Wohnungsgröße vorliege, bestehe eine Chance, hinterher eine Mietsenkung durchzusetzen, wenn sich herausstellt, dass die tatsächliche Wohnungsgröße mehr als 10 Prozent geringer ist.