Wie Gert Reeh, Vorstandsmitglied im Mieterbund Hessen, in Frankfurt erklärte, machten die Allgemeinstromkosten nach dem veröffentlichten Betriebskostenspiegel 2004 in Hessen zwar “nur” knapp 3 Prozent der kalten Betriebskosten aus. Doch reiche die Spanne der Allgemeinstromkosten von monatlich 2 Cent/m² bis 14 Cent/m². Im Durchschnitt lägen die Allgemeinstromkosten eines Mietshauses bei ca. 5 Cent/m² monatlich. Bei einer derartig großen Spannweite der Stromkosten und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Nebenkosten inzwischen 30 bis 50 Prozent der gesamtem Wohnkosten ausmachten, müsste jede auch noch so geringe Chance genutzt werden, um einem weiteren Anstieg der Nebenkosten entgegenzuwirken.
Reeh wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seit der Mietrechtsreform 2001 Vermieter gesetzlich verpflichtet sind, bei der Bewirtschaftung ihres Mietwohnungsbestandes den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Dazu gehöre auch, regelmäßig den Strommarkt zu sondieren und ggf. zu einem preiswerteren Stromanbieter zu wechseln. Hierzu biete die neue Kurzinformation des Hessischen Wirtschaftsministers eine gute Hilfe. Unterließen Vermieter wider besseres Wissen die Sondierung des Strommarktes und führe dies zu überhöhten Stromkosten, könnten Mieter ggf. die Nebenkosten um den überhöhten Stromkostenanteil kürzen.
Aber auch die Mieterinnen und Mieter müssten mehr als bisher den Strommarkt im Auge behalten und ggf. den Anbieter wechseln, um ihre Haushaltsstromkosten zu senken. Nur wenn alle Stromkunden die Chance erkennen und die Vorteile des Wettbewerbs am Strommarkt nützten, biete dies ausreichend Gewähr dafür, dass die Stromkosten nicht weiter in den Himmel wachsen, erklärte Reeh.