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Wohngeld und ALG II

Erhöhen, harmonisieren, dynamisieren

(lifePR) (Berlin, )
„Wohngeld und ALG II müssen erhöht werden. Die mehr als 4,5 Millionen betroffenen Haushalte haben Anspruch darauf, dass die Entlastungsfunktion dieser Leistungsgesetze dauerhaft sichergestellt wird“, erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes. Die Leistungsempfänger brauchten vor allem Sicherheit und Verlässlichkeit. Deshalb müssten Wohngeld- und ALG-II-Zahlungen dynamisiert bzw. an einen Index, wie zum Beispiel den Lebenshaltungskostenindex, geknüpft werden. Das Recht auf Leistungsanpassung dürfe nicht von jeweils aktuellen politischen Mehrheiten oder Haushaltslagen abhängen.

Außerdem müssten die gesetzlichen Vorgaben stärker auf einander abgestimmt werden. Ohne die notwendige Harmonisierung drohe eine Gerechtigkeitslücke. Bei Wohngeldempfängern wird nur ein seit Jahren unveränderter Wohnkostenzuschuss gezahlt. Die explodierenden Heizkosten bleiben unberücksichtigt. Dagegen werden ALG-II-Beziehern Wohnkosten inklusive Heizkosten voll erstattet.

Zurzeit erhalten noch ca. 680.000 Haushalte in Deutschland Wohngeld. Der Wohngeldanspruch richtet sich nach dem Einkommen des Haushalts, der Familiengröße und der zu berücksichtigenden Miete. Das ist nicht die tatsächlich gezahlte Miete. Im Wohngeldgesetz werden so genannte Miethöchstbeträge festgelegt, die in rund 60 Prozent aller Fälle unter der tatsächlich gezahlten Miete liegen, bei der Wohngeldberechnung aber berücksichtigt werden. Die Miethöchstbeträge werden in Abhängigkeit vom örtlichen Mietenniveau festgelegt. Deshalb gelten beispielsweise für Berlin, Hamburg und München unterschiedliche Miethöchstbeträge.

Beispiele:

Ein Zweipersonenhaushalt mit einem Einkommen von 801 Euro im Monat und einer Miete von 470 Euro erhält in Berlin 124 Euro Wohngeld, in Hamburg 140 Euro und in München 156 Euro.

Ein Einpersonenhaushalt mit 801 Euro Einkommen und einer Miete von 380 Euro erhält in München 21 Euro Wohngeld, in Hamburg 14 Euro, in Berlin hat er keinen Anspruch auf Wohngeld.

„Wir fordern eine Erhöhung des Wohngeldes um mindestens 15 Prozent und höhere Einkommensgrenzen, um den Bezieherkreis von Wohngeld zu erweitern. Diese Erhöhung ist längst überfällig. Seit dem 1. Januar 2001 ist das Wohngeld nicht mehr erhöht worden“, erklärte Rips. Seit 2001 seien die Mieten aber um 6,5 Prozent gestiegen und die Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll um über 10 Prozent, die Kosten für Strom sogar um 23,8 Prozent. Außerdem seien Kosten für Gas um 30,3 Prozent und für Öl um 53,3 Prozent gestiegen.

„Der von der Bundesregierung im Juli dieses Jahres vorgelegte Gesetzentwurf zur Wohngeldreform muss angesichts dieser Preissteigerungen einen Ausgleich schaffen. Bisher sieht das Gesetz aber keinen Zuschlag auf das Wohngeld vor. Heizkosten bleiben nach wie vor unberücksichtigt“, kritisierte Rips.

„Wir halten ein Erhöhung der ALG-II-Leistungen für die knapp vier Millionen Bedarfsgemeinschaften für richtig und notwendig“, sagte Rips. Gleichzeitig schlug er vor, die geltende Rechtslage in Bezug auf die Heizkosten zu überprüfen. „Bei der Übernahme der Wohnkosten wird unter Berücksichtigung von Wohnungsgröße und Quadratmeterpreis schon heute ein angemessener Gesamtbetrag gezahlt. Das könnte auch der richtige Weg bei den Heizkosten sein. Durch Zahlung einer angemessenen Pauschale, die sich an den Betriebskostenspiegelwerten des Deutschen Mieterbundes orientiert, könnte ein Anreiz zu einem sparsameren Umgang mit Heizenergie geschaffen werden. Nach dem jetzigen System wird der sparsame Haushalt ‚bestraft’, er bekommt weniger Geld, und der gleichgültige Haushalte wird ‚belohnt’, er bekommt die Heizkosten voll erstattet.“

Rips weiter: „Durch Umsetzung dieser Vereinfachung und zusätzlich durch die Einschaltung der örtlichen Mietervereine könnten Millionenbeträge für die öffentlichen Hände eingespart werden. Voraussetzung ist, dass Jobcenter und Arbeitsagenturen den Sachverstand der Mietervereine nutzen und Mieter, die ALG II erhalten, klären lassen, ob und inwieweit Vermieteransprüche gerechtfertigt sind.“

Zu prüfen wäre zum Beispiel:
- ob eine geltend gemachte Mieterhöhung zulässig und begründet ist oder nicht. Vielfach wird die ortsübliche Vergleichsmiete nicht eingehalten, die Jahressperrfrist nicht beachtet oder gegen die Vorgaben der Kappungsgrenze verstoßen. Oft gehen Vermieter nach den Erfahrungen der Mietervereine auch dazu über, die Miethöhe unmittelbar an den Höchstgrenzen der Arbeitsagenturen zu orientieren;
- ob die Abrechnung der Betriebskosten richtig ist. Diese Überprüfung ist jedenfalls so lange notwendig, wie es nicht zu einer Pauschalierung der Heizkosten kommt;
- ob Schönheitsreparaturen zu leisten sind. Angesichts der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Arbeitsagentur oder ein Jobcenter kaum entscheiden, ob Mieter ihre Wohnung tatsächlich renovieren müssen bzw. ob Renovierungskosten zu erstatten sind. Dies erfordert speziellen mietrechtlichen Sachverstand. Unzählige Renovierungsklauseln sind unwirksam, mit der Konsequenz, dass Mieter nicht renovieren müssen. Auch hier geht es für die öffentlichen Hände um Millionen.

Zwischenzeitlich gibt es eine Gesetzesinitiative, die die Linke im Bundestag eingebracht hat (BTDrs. 16/5247). Hier ist vorgesehen, dass zum Beispiel ALG-II-Empfänger und wohngeldberechtigte Personen einen Rechtsanspruch auf kostenlose Mietrechtsberatung durch den Mieterverein erhalten. Die öffentlichen Hände könnte dadurch wirksam entlastet werden.
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