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Christlich gekündigt ...

Raue Sitten bei der Kirche

(lifePR) (Kiel, )
Wenn eine Kirchengemeinde vermietet, kann der Mieter nicht auf Behandlung nach der christlichen Werteordnung vertrauen. So jedenfalls das Resümee einer Familie mit zwei kleinen Kindern.

Über den Gemeindebrief ihrer Kirchengemeinde erfuhren die ehemaligen Mieter eines Pastorates vom Leerstand ihrer Wohnung, aus der sie mit großem Druck wegen angeblichen Eigenbedarfs herausgeklagt worden waren.

Seit November 2003 waren die Eheleute Mieter eines Pastorates. Die Kündigung erhielten sie Ende Juni 2006 zum 30.09.2006. Begründet wurde die Kündigung mit der Verwendung als Pastorat für eine neu eingestellte Pastorin. Auch wenn es überhaupt nicht zu ihrer Lebensplanung passte, waren die Mieter sofort bereit, sich nach einem neuen Zuhause für sich und die zwei kleinen Kinder umzusehen. Die für die Sommerferien geplante Urlaubsreise wurde abgesagt, statt dessen besichtigten die Eheleute weit über 30 Immobilien. Aufgrund der beruflichen Notwendigkeit eines Arbeitszimmers kam am Ende nur ein Objekt mit 5 Zimmern in Betracht und wegen des Kindergartens musste die Suche auf die Stadtteile Russee, Hasseldieksdamm und Kronshagen beschränkt werden. Bei der Suche wurde schnell deutlich, dass passende Mietobjekte so gut wie gar nicht angeboten wurden, man entschied sich daher zum Kauf.

Im Oktober wurde der Kirchengemeinde mitgeteilt, dass die Eheleute alles in ihrer Macht stehende unternehmen würden, um einen baldigen Auszug zu ermöglichen, da es ein konkretes Objekt gäbe und man hoffe, bald einen Kaufvertrag abschließen zu können. Wenige Tage nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages vom 23.11.2006 über eine renovierungsbedürftige Immobilie wurde den Mietern dann dennoch eine Räumungsklage zugestellt.

Aufgrund massiver Forderung der Kirchengemeinde nach sofortiger Räumung in der gerichtlichen Verhandlung am 20.12.2006 waren die Mieter mit größten Bedenken bereit, das Pastorat schon zum 31.12.2006 zu räumen. Für die Familie bedeutete dies ein ungemütliches Weihnachten und ein Umzug in ein unfertiges Haus.

Selbstverständlich gingen die Mieter davon aus, dass entsprechend des nachdrücklichen Räumungsverlangens der Kirche die neue Pastorin in das geräumte Pastorat einziehen würde. Die Pastorin zog jedoch in ein anderes Pastorat, dieses war zuvor, wie geplant, von dem ausscheidenden früheren Pastor der Gemeinde geräumt worden. Das gekündigte Mietobjekt wurde gar nicht benötigt.

So heißt es jetzt im Gemeindebrief: „Schon vielen ist es aufgefallen, dass das Pastorat in Hasseldieksdamm, in der Straße Am Wohld, leer steht. Und immer wieder werden wir darauf angesprochen, warum das denn so ist. Und ob es nicht eine Möglichkeit gegeben hätte, den Leerstand über eine längere Zeit zu vermeiden. Und was die Gemeinde denn nun eigentlich mit dem Haus vor hat. Deshalb wollen wir gerne einige Informationen weitergeben, die für unsere Entscheidungen wichtig sind: ... Als das Haus gegen Ende des Jahres frei wurde, wurde allerdings ein Antrag an den Kirchenvorstand herangetragen, ob die Gemeinde nicht sowohl das alte Pastorat als auch das Gemeindehaus verkaufen und ein neues Pastorat neben der Erlöserkirche errichten möchte ...

Dieser Vorschlag schien dem Kirchenvorstand für die Entwicklung der Gemeinde interessant zu sein und es wurden Verhandlungen in dieser Richtung aufgenommen und vertieft.“ So wie sich der Sachverhalt jetzt darstellt war die Eigenbedarfskündigung rechtswidrig und ein Räumungsanspruch der Kirchengemeinde bestand nicht.

Als die herausgeklagten Mieter diesen Gemeindebrief erhielten, fragten sie sich mit Recht, ob denn Werte wie Wahrhaftigkeit und Rücksichtsnahme auf die Belange des Mitmenschen für die Kirchengemeinde in Mietverhältnissen gar keine Rolle spielt.
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