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Wohngeld- und Mietenbericht der Bundesregierung - Teures Pflaster Schleswig-Holstein

(lifePR) (Kiel, )
In aller Stille hat die Bundesregierung den Wohngeld- und Mietenbericht 2006 vorgelegt, der den Zeitraum von 2002 bis 2006 widerspiegelt. Der Bericht geht zurück auf die Verpflichtung in § 39 des Wohngeldgesetzes, wonach die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre jeweils bis zum 30.06. über die Durchführung des Wohngeldgesetzes und die Entwicklung der Mieten für Wohnraum zu berichten hat.

Einleitend wird in dem 109 Seiten starken Bericht zutreffend festgestellt, dass sich die Wohnungsmieten nur moderat erhöht haben. Dabei thematisiert der Bericht unter anderem die Tatsache, dass große Bestände an Mietwohnungen vor allem aus öffentlichem Eigentum an überwiegend ausländische Investoren verkauft worden sind. Schleswig-Holstein ist hiervon besonders betroffen. Die größten Wohnungsbaugesellschaften des Landes sind ausnahmslos veräußert worden. Insgesamt sind nach Einschätzung des Landesmieterbundes zwischen 60 und 80 Tausend Wohnungen teils mehrfach über den Ladentisch gegangen. Dabei stellt der Bericht der Bundesregierung ausdrücklich fest, dass sich Befürchtungen hinsichtlich der Kooperationsbereitschaft der neuen Eigentümer bei der Stadtentwicklung und der Unterbringung von Problemhaushalten bestätigt haben. Dies deckt sich mit den Erfahrungen der schleswig-holsteinischen Mietervereine. Insbesondere in Kiel wird überdeutlich, dass sich die Unternehmen gegen einkommensschwache und Problemhaushalte rigoros abschotten. Neue Anbieter drängen auf den Markt und spezialisieren sich auf „Hartz-IVgängige“ Wohnungen, die deswegen besonders teuer sind, weil sie wegen ihrer geringen Größe trotz außerordentlich hoher Quadratmeterpreise in der Regel unterhalb der Mietobergrenzen von Jobcentern und Sozialämtern liegen.

Dies ist einer der Gründe, weswegen die Mieterorganisation die Absicht des Innenministeriums, alle Sozialwohnungen alter Prägung nach 35 Jahren Bindung vorzeitig frei zu geben, ablehnt. Damit würde der ohnehin rasant zusammenschmelzende Sozialwohnungsbestand auf eine marginale Restgröße reduziert und ein wesentliches Korrektiv des Wohnungsmarktes platt gemacht. Welche vorteilhafte Wirkung Sozialwohnungen auf einen Wohnungsmarkt ausüben zeigt der Bericht auch:
Die Mietvorteile von Sozialwohnungen lagen im Durchschnitt der alten Länder bei ca. 60 Cent je Quadratmeter und damit etwa 9 % unter dem Marktniveau. In Ballungsräumen haben sich Vorteile bis zu 15 % ergeben. Nach Einschätzung der schleswig-holsteinischen Mietervereine entspricht dies in etwa der Relation, wie sie auch im hamburgischen Umland anzutreffen ist. Der Mieterbund Schleswig-Holstein fordert für das Land einen Bestand von rund 120 Tausend Sozialwohnungen, vorrangig in den kreisfreien Städten und in den Ballungsräumen. Dieser Bestand werde deswegen so nötig gebraucht, weil der Mietenbericht einmal mehr die Tatsache offenbart, dass Schleswig-Holstein ein ausgesprochen teures Pflaster ist. Der Bericht listet die in die Wohngeldtabelle 2005 eingeflossenen Bruttokaltmieten nach Bundesländern getrennt an. Danach ergibt sich, dass das schleswig-holsteinische Mietgefüge auf Platz 5 in der Republik liegt hinter Hamburg, Bremen, Hessen und Berlin.

Abgesehen von den Stadtstaaten ist das Mietgefüge nur im Flächenland Hessen höher als in Schleswig-Holstein. Es soll zugestanden sein, dass diese Relation nur aus den wohngeldfähigen Mieten abgeleitet ist. Diese Feststellung macht die Sache aber eher schlimmer als besser: Diejenigen, die ohnehin die niedrigsten Einkommen haben, zahlen nicht nur relativ, sondern auch absolut die höchsten Mieten. Ein Übriges tritt hinzu: Nirgendwo sonst sind die Kosten für Raumwärme so hoch wie in Schleswig-Holstein. Zu der hohen Mietbelastung kommen aufgrund der klimatischen Bedingungen Schleswig-Holstein auch noch hohe Energiekosten. Auch hier trifft es wieder die einkommensschwächeren Haushalte, weil sie in der Regel die älteren und einfacheren Wohnungen bewohnen, deren energetischer Zustand in der Regel deutlich hinterher hinkt. Von daher teilt der Landesmieterbund allen Überlegungen, die auf eine weitere Ausdünnung des Sozialwohnungsbestandes hinauslaufen, eine klare Absage. Schleswig-Holstein braucht mehr und nicht weniger Sozialwohnungen.

Der Bericht der Bundesregierung zeigt im Übrigen, dass eine Gesetzesänderung fällig wird: Mit Inkrafttreten der Hartz-IV-Gesetze am 01.01.2005 ist die Anzahl der Wohngeldempfänger aus Schleswig-Holstein von 166.165 um 132.579 auf 33.586 zurückgegangen, entsprechend einem Minus von 79,8 % (Anlage 35 des Berichtes). Damit verlieren zukünftige Wohngeld- und Mietenberichte jedenfalls soweit das Wohngeld betroffen ist wesentlich an Aussagekraft. Der Mieterbund Schleswig-Holstein fordert deshalb eine Gesetzesänderung dahingehend, dass die Daten der über SGB II gezahlten Mieten in zukünftige Berichte analog übernommen werden, um die Aussagekraft dieses wichtigen Instrumentes zu erhalten.
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