1. Die 24 Ensembles des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssen in ihrem Bestand nachhaltig gesichert werden. Sie sollten ihr Profil und Angebot eigenständig weiterentwickeln können, insbesondere mit dem Blick auf Musikvermittlung und neue (Konzert-)Formate.
2. Der renommierte internationale Musikwettbewerb der ARD muss vollumfänglich erhalten bleiben, um dauerhaft und nachhaltig junge internationale Spitzenmusikerinnen und -musiker zu fördern. Die angekündigte Halbierung der Mittel der ARD für die Durchführung des Wettbewerbs ab 2025 muss zurückgenommen werden.
3. Der Kultur- und Bildungsauftrag des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die regional-vielfältige Programm-Struktur müssen, bei allen Bemühungen um Transformation und Programmkooperation, erhalten und gestärkt, statt abgebaut und nivelliert werden.
Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Kultur im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist kein ‚nice to have‘ oder Luxusgut und damit verhandelbar – Kultur ist Fundament unserer Gesellschaft! Wenn jetzt die verbindlich festgelegten Verpflichtungen des ÖRR zunehmend in Frage gestellt und die falschen Weichen gestellt werden, drohen dem aktuellen wie zukünftigen Kulturschaffen großer Schaden und Deutschland eine kulturelle Verarmung. Mit dem Wegfall von Angeboten des ÖRR geht zudem ein Schlüssel für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe aller am kulturellen Leben verloren. Gerade in Zeiten des Rechtsrucks und der multiplen weltweiten Krisen aber ist dieser gesellschaftliche Zusammenhalt als ein wirksamer Treibstoff für die Demokratie bedeutsamer denn je. Die Landesrundfunkanstalten tragen im Zusammenspiel mit der Politik die Verantwortung, dass der ÖRR über die Erfüllung seines Programmauftrags diese gesellschaftliche Wirkung, seinen Public value, entfalten kann. Es ist höchste Zeit für ein klares Commitment!“
Hierzu Prof. Christian Fischer, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen: „Mehrfach wurde in der Vergangenheit auch in der höchsten Rechtsprechung festgestellt, dass der Kultur- und Bildungsauftrag des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks an erster Stelle steht. Darunter fällt selbstverständlich auch die Pflege der rundfunkeigenen Klangkörper, was u.a. vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages begründet wurde. Es scheint, als ob den derzeit Verantwortlichen in Politik und Kommissionen weder die historische Bedeutung noch die aktuellen Verdienste der Klangkörper des ÖRR bewusst sind, z.B. in den Bereichen zeitgenössische Musik oder Musikvermittlung. Und dass ausgerechnet der ARD-Musikwettbewerb, der in der internationale Klassikszene als der wichtigste mehrspartige internationale Musikwettbewerb hoch angesehen ist – vergleichbar der Berlinale in der Filmwelt oder dem Wimbledon-Turnier in der Tenniswelt –, zuletzt Zielscheibe für ‚Sparpotentiale‘ in der ARD geworden ist, kann nur ein Versehen aus Unwissen sein, das dringend korrigiert werden muss!“
In der Rektorenkonferenz der deutschen Musikhochschulen in der HRK sind die 24 staatlichen Musikhochschulen in Deutschland vertreten. Sie ist Mitglied im Deutschen Musikrat.