Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Selbstständige Musikerinnen und Musiker sind für das reiche Musikleben Deutschlands unverzichtbar – doch sie arbeiten oft unter schwierigen, bisweilen existenzgefährdenden Bedingungen. Es ist jetzt höchste Zeit für eine Kehrtwende in Bezug auf die gesellschaftliche Wertschätzung für die Arbeit der künstlerisch-pädagogischen Musikerinnen und Musiker und damit auch eine faire Vergütung dieser Arbeit. Drohende Altersarmut und aus finanziellen Gründen erzwungene Patchworkkarrieren werden den bereits zum Teil bestehenden Fachkräftemangel verschärfen. Der Deutsche Musikrat hat daher verbändeübergreifend Honorarempfehlungen für die öffentliche Förderung erarbeitet. Um den darin errechneten, wirtschaftlich angemessenen Tagessatz perspektivisch zu verankern, müssen öffentliche Fördertöpfe aufgestockt werden. Es braucht zudem eine laufende Evaluation, Weiterentwicklung und statistische Datenerhebung zu diesem Thema, da es immer noch keine aussagekräftige Bundeskulturstatistik gibt. Der Deutsche Musikrat fordert die politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger auf kommunaler, Landes- und Bundesebene auf, im Zuge der kommenden Haushaltsberatungen stufenweise dieser Kehrtwende Rechnung zu tragen. Es ist höchste Zeit, der Selbstausbeutung und den oft prekären Einkommenssituationen von Freiberuflichen ein Ende zu bereiten! Denn wenn sich in Musikberufen nur ein Hungerlohn verdienen lässt, verarmt mit dem Schwund der Kulturellen Vielfalt auch die ganze Gesellschaft.“
Die Empfehlungen wurden von der Arbeitsgruppe „Faire Vergütung“ erarbeitet und vom Präsidium verabschiedet. Sie sehen u.a. als Honoraruntergrenze für Musiker*innen bei selbstständiger Tätigkeit perspektivisch einen Tagessatz in Höhe von 675 Euro vor, der stufenweise über mehrere Jahre erreicht werden soll. Berücksichtigt wurden in den Berechnungen u.a. die hohe Qualifizierung und die „unsichtbare“ Arbeitsleistung mit Planungs-, Probe- und Reisezeiten, Betriebskosten sowie die Finanzierung von Rücklagen und Urlaubstagen. Die Honorar-Empfehlungen inklusive eines erläuternden Anhangs finden Sie hier.