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Kulturelle Stadtentwicklung fördern: Deutscher Musikrat unterstützt Bestrebungen der LiveKomm nach einer Kulturschallverordnung für Musikclubs

(lifePR) (Bonn, )
Musikspielstätten werden bisher baurechtlich in der Regel als Vergnügungsstätten und damit als Gewerbebetriebe definiert. Damit einher gehen entsprechend der sogenannten „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) strenge Auflagen für den Lärmschutz – viele davon berechtigt, andere allerdings diskussionswürdig. Die anstehende Novellierung der TA Lärm sollte genutzt werden für eine Debatte über geeignete und ausgewogene Regelungen für den Bereich der urbanen Kulturräume, zu denen Musikclubs gehören.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Musikclubs mit ihren jährlich etwa 50 Millionen Besucherinnen und Besuchern tragen wesentlich zur Kulturellen Vielfalt, Attraktivität und Lebendigkeit der Innenstädte bei. Die berechtigten Interessen zum aktiven Lärmschutz der Anwohnerinnen und Anwohner mit den der Kunstform geschuldeten Erfordernissen der Clubszene in Einklang zu bringen, ist daher eine gemeinsame Aufgabe für Zivilgesellschaft und Politik. Es bedarf hierzu – wie es in ähnlicher Weise für den Bereich des ‚Lärms‘ durch Sport bereits geschehen ist – eines fundierten und offenen Austauschs über Themen wie Immissionsrichtwerte und aktiven Lärmschutz. Zudem sollte die entsprechende Forschung durch öffentlich geförderte Innovationsprogramme intensiviert werden. Nicht zuletzt muss auch die Immobilienwirtschaft bei diesem Thema in die Verantwortung genommen werden, damit trotz der steigenden Immobilienpreise auch künftig geeignete Räumlichkeiten in zentraler Lage Musikclubs und ihren Gästen zur Verfügung stehen – denn für die kulturelle Stadtentwicklung ist diese Kulturform ein kraftvoller Motor.“

Die LiveMusikKommission (LiveKomm), Mitglied im Deutschen Musikrat, legt in einem aktuellen Positionspapier detailliert dar, warum Musikclubs eine eigene Kulturschallverordnung benötigen, und fordert u.a. ein Bundesschallschutzprogramm und neutrale Schlichtungsstellen zur Klärung von Schallbeschwerden.

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