Hierzu Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat begrüßt die Klarstellung des Bundessozialgerichts, dass Musikschullehrkräfte sozialversichert anzustellen sind. Denn es ist ein Unding, dass in manchen Gegenden in Deutschland die so wichtige Musikschularbeit vorrangig durch Honorarkräfte getragen wird. Die Musikschulträger bundesweit sind nun dringend aufgefordert, die Herausforderung der Umstrukturierung zu meistern. Hierfür müssen bedarfsgerecht Mittel bereitgestellt und kluge Stufenlösungen gefunden werden, um das Angebot der Musikschulen im vollen Umfang erhalten zu können. Eine gelingende Musikschularbeit mit abgesicherten Lehrkräften, die sich für die kulturelle Bildung in einer Kommune stark machen, ist eine Investition in die nachkommenden Generationen und für alle Bürgerinnen und Bürger ein großer Gewinn. So bietet das ‚Herrenberg-Urteil‘ jetzt die Chance, zu einer Stärkung der kommunalen Musikschulen beizutragen.“
Festanstellungen verringern u.a. die Gefahr von Altersarmut und damit auch finanzieller Belastungen der öffentlichen Kassen. Beispielhaft haben die Musik- und Kunstschule der Stadt Bielefeld und die Musikschule Leipzig auf das Urteil reagiert, die sämtliche Honorarkräfte angestellt haben. Der Verband deutscher Musikschulen, Trägerverband von derzeit mehr als 930 öffentlichen gemeinnützigen Musikschulen bundesweit, engagiert sich bereits seit 50 Jahren für die Festanstellung von Musikschullehrkräften.