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Ergebnis des Gespräches zwischen DOSB, DEB und NADA am Freitag, 16. Mai 2008 in Frankfurt/Main

(lifePR) (Frankfurt am Main, )
Das Gespräch, zu dem auf Vermittlung von DOSB-Generaldirektor Michael Vesper und Justitiar Holger Niese, für den DEB Vizepräsident Uwe Harnos, Generalsekretär Franz Reindl und als Sprecherin der Spitzenverbände Christa Thiel sowie für die NADA deren Kuratoriumsvorsitzender Hanns Michael Hölz, Vorstandsvorsitzender Armin Baumert, Geschäftsführer Christoph Niessen und Justitiarin Anja Berninger im Frankfurter Flughafen zusammengekommen sind, hatte im wesentlichen folgendes Ergebnis:

Beide Seiten verabreden für die Zukunft eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit und verständigen sich auf folgende Maßnahmen:

1. DEB und NADA stimmen darin überein, dass Florian Busch am 06. März 2008 eine von der NADA veranlasste Dopingkontrolle verweigert hat. Das Dopingvergehen einer verweigerten Kontrolle ist laut NADA- und WADA-Code mit grundsätzlich einer Sperre von mindestens einem Jahr zu sanktionieren.

2. DEB und NADA nehmen zur Kenntnis, dass die WADA Rechtsmittel beim adhoc-Schiedsgericht des DOSB eingelegt hat. Beide Parteien werden den Spruch dieses Schiedsgerichts selbstverständlich anerkennen und umsetzen.

3. Bis zur Entscheidung des Schiedsgerichtes wird der DEB ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und jegliches Präjudiz den Eishockeyspieler Florian Busch nicht in der Nationalmannschaft einsetzen.

4. Die NADA nimmt zur Kenntnis, dass die zwischen dem DEB und der Deutschen Eishockey Liga (DEL) geschlossene Kooperationsvereinbarung möglicherweise nicht ausreicht, um Sanktionen wegen Dopingvergehen für den Spielbetrieb der DEL durchzusetzen. Der DEB sagt zu, eine Änderung der Kooperationsvereinbarung mit der DEL anzustreben, die einen Durchgriff der Sanktionierung von festgestellten Dopingvergehen auch für den Spielbetrieb der DEL erlaubt. Angestrebt wird eine Vereinbarung zwischen NADA, DEB und DEL.

5. Der DEB wird künftig alle Kader-Spieler fristgerecht für den NADA-Testpool melden. Das gilt ausdrücklich auch für solche Spieler, die im Ausland spielen.

6. Der DEB wird den NADA-Code unverzüglich in seine Regelwerke integrieren und seine Athleten zusätzlich mittels Athletenvereinbarung daran binden. Die entsprechende Satzungsänderung war für die nächste Mitgliederversammlung am 12. Juli 2008 bereits vorgesehen. Dabei soll auch die Zuständigkeit des bei der DIS eingerichteten Nationalen Sportschiedsgerichts für Dopingfragen verankert werden.

Vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung werden DEB und NADA unverzüglich eine neue Trainingskontrollvereinbarung abschließen. Die NADA nimmt ihre Kontrolltätigkeit wieder auf.
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