"Statt garantierter 200 Euro monatlich gibt es nun die bekannte Politik nach Kassenlage", sagte Jüttner. Laut Referenten-Entwurf soll es den Pflegekassen überlassen werden, die Kriterien zum Anspruch und zur Höhe des Betreuungsbetrages von maximal 200 Euro festzulegen. "Dies ist völlig inakzeptabel", kritisierte Jüttner.
"Wir brauchen klare, vom Gesetzgeber festgelegte Kriterien, auf die sich die Bürger verlassen können." Ob und in welcher Höhe jemand Anspruch auf den Betreuungsbetrag habe, dürfe nicht ins Ermessen der Pflegekassen gestellt werden. Der Gesetzesentwurf enttäusche die Hoffnung, dass der besondere Betreuungsbedarf dementer Menschen sich in einer klaren Leistungsverbesserung niederschlage, so der Vorsitzende des Wohlfahrtsverbandes.
Im Koalitionsbeschluss zur Pflegereform wurde im Juni 2007 eine Anhebung der zusätzlichen Betreuungsleistungen für demente Menschen, die in der Bewältigung ihres alltäglichen Lebens stark eingeschränkt sind, von bisher
460 Euro jährlich auf bis zu 2.400 Euro jährlich angekündigt.