Die von den heimischen Bauern und der Ernährungswirtschaft erzeugten Lebensmittel würden bei der Bevölkerung im Inland ein „großes Vertrauen“ und im Ausland einen „exzellenten Ruf“ genießen. Nicht zufällig habe sich die deutsche Agrarwirtschaft weltweit zum viertgrößten Exporteur entwickeln können, betonte DBV-Präsident Sonnleitner. Dies habe man „in beachtlichem Umfang“ dem Absatzfondsgesetz zu verdanken, das Ende der 60iger Jahre von der damaligen Großen Koalition geschaffen worden sei. Heute sei es eine Grundlage, um offensiv die Chancen auf den regionalen Absatzmärkten, im europäischen Binnenmarkt und in der Welt zu nutzen. Eine strategische Neuorientierung, so Sonnleitner, müsse die Qualitätssicherung, die Wertigkeit von Nahrungsmitteln und die Exportförderung deutlich stärker in den Vordergrund setzen, was man nicht allein den „globalen Playern“ überlassen dürfe. Die Wettbewerber wie Holländer, Dänen, Franzosen und Spanier verfügten ebenfalls über leistungsfähige professionelle Einrichtungen zur Absatz- und Exportförderung.
Durch das Absatzfondsgesetz gibt es in Deutschland eine zentrale von der gesamten Land- und Ernährungswirtschaft gemeinsam getragene Absatzförderung für deutsche Lebensmittel, die die Landwirte mit einem „Pflicht-Obulus“ für jedes erzeugte oder vermarktete Produkt an den Absatzfonds finanzieren. Rund 90 Millionen Euro werden jährlich vom Absatzfonds als Anstalt öffentliches Rechts über so genannte Flaschenhalsbetriebe wie Molkereien oder Schlachtunternehmen als engster Stelle im Markt von der deutschen Landwirtschaft eingezogen. Marktforschung, Marketing und Absatzförderung werden dann von den Organisationen CMA und ZMP durchgeführt. In der Vergangenheit gab es wiederholt
Widersprüche gegen die zwangsweise einbehaltenen Absatzfondsbeiträge und Gerichtsurteile bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Doch wurde das Absatzfondsgesetz stets bestätigt und vom Gesetzgeber wiederholt angepasst, auch weil es den EU-Ansprüchen für Beihilfen entsprechen muss.
Sonnleitner, Abraham und Nüssel appellierten eindringlich an alle Unternehmen, auf neue Klagen und Widersprüche gegen die Beiträge zum Absatzfonds zu verzichten, nachdem der Bundestag und am 11. Mai 2007 der Bundesrat eine Novelle des Gesetzes verabschiedet haben. Damit habe sich der Gesetzgeber zur zentralen Absatzförderung bekannt und die Initiative ergriffen.
Widersprüchen auf der Grundlage des alten Gesetzes seien die wesentlichen Begründungen genommen. Drei Unternehmen hatten vor einem Jahr vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Beitragsbescheid geklagt mit der Folge, dass das Gericht das Absatzfondsgesetz zur Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorlegte, mit dessen Urteil erst im Laufe des kommenden Jahres zu rechnen ist. Dadurch sahen sich weitere Flaschenhalsbetriebe veranlasst, Widersprüche einzulegen, so dass der Absatzfonds diese streitbefangenen Beiträge in diesem Jahr zurückstellen muss und nicht unter Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgabe verwenden kann.
Der Jahresetat der CMA musste folglich um 50 Prozent, der der ZMP um 10 Prozent gekürzt werden. Einschnitte in der Leistungs-und Handlungsfähigkeit des deutschen Agrarmarketings waren die Folge. Sonnleitner, Abraham und Nüssel zeigten sich zuversichtlich, dass bei der Überprüfung des Bundesverfassungsgerichtes im kommenden Jahr die Verfassungsmäßigkeit des Absatzfondsgesetzes bestätigt werde. Namhafte Europa- und Verfassungsrechtler haben diese Auffassung gutachterlich bestätigt.
BVE-Vorsitzender Abraham betonte, dass die Aufgabenstellung des Absatzfonds angesichts gesättigter Lebensmittelmärkte im Inland und wettbewerbsintensiver Absatzgebiete im Ausland unverändert wichtig sei. Dazu gehörten auch Vertrauen bildende Maßnahmen beim Verbraucher im Hinblick auf Qualität und Sicherheit deutscher Lebensmittel. Umsatzzu¬wächse der Ernährungsindustrie gingen in den letzten Jahren vor allem auf Erfolge im Export zurück. Dabei sei für die mittelständische Branche die Exportförderung zum Beispiel durch Firmengemeinschaftsstände auf internationalen Messen und die Beratung durch die Auslandsbüros der CMA wichtige Hilfestellung. Die Agrarexporte in 2006 hätten erstmals die 40 Milliarden-Grenze überschritten, wodurch wesentlich die Existenz der heimischen Erzeuger gesichert werde. Die CMA sollte unter diesem Gesichtspunkt einen noch größeren Teil ihrer Arbeit auf die Exportförderung konzentrieren, schlug er vor, was auch der Vergleich mit europäischen Wettbewerbern nahe lege.
Die Nähe zur Wirtschaft und ihren Belangen sowie die Steigerung der Wertschöpfung für die gesamte Branche wird die Richtung für die Arbeit der CMA vorgeben, betonte CMA-Aufsichtsratsvorsitzender Werner Hilse. Nachdem die maßgeblichen politischen Instanzen mit ihrer Zustimmung zur Novellierung des Absatzfondsgesetzes unmissverständlich ihren Rückhalt für die zentrale Absatzförderung demonstriert hätten, sei jetzt der richtige Zeitpunkt, die Bedürfnisse der Wirtschaft und die bisherigen Angebote der CMA gegenüberzustellen.
„Wir werden in den nächsten Wochen genau hinhören, welche Anforderungen die Unternehmen der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft haben, und dann gemeinsam mit ihnen ein zeitgemäßes Leistungsspektrum gestalten“, erklärte Hilse.
DRV-Präsident Nüssel betonte, dass die genossenschaftlichen Unternehmen Ziele und Aufgaben des Absatzfonds mit CMA und ZMP unterstützen würden. Der DRV stehe voll hinter der zentralen Absatzförderung, mit dessen Weiterentwicklung die deutsche Land-und Ernährungswirtschaft für Verbraucherinformationen und Markterschließung gewappnet sei. Die Novelle des Absatzfondsgesetzes habe die Rechtsunsicherheit beseitigt.