„Wir sind sehr erleichtert, dass der Agrarausschuss der hessischen Initative gefolgt ist und so den Weg für eine Klarstellung freimacht. Das ist ein wichtiger Schritt, um dem Staatsziel Tierschutz zukünftig endlich gerechter zu werden. Wir appellieren daher an den Bundesrat, diese Gesetzesinitiative zu unterstützen“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Bei allem Respekt vor Religion und Bräuchen anderer Kulturen: der ethische und rechtliche Rahmen darf nicht gesprengt werden. Das betäubungslose Schlachten ist und bleibt Tierquälerei! Wir werden uns daher weiterhin dafür einsetzen, dass das Schlachten ohne Betäubung ausnahmslos verboten wird“, appelliert Apel.
Denn auch nach der Initiative Hessens zur Änderung des § 4 a des Tierschutzgesetzes soll das Schächten für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften mit einer Ausnahmegenehmigung grundsätzlich möglich bleiben. Mit der Gesetzesänderung soll jedoch erreicht werden, dass den Tieren zukünftig erhebliche Schmerzen und Leiden durch das Schächten erspart bleiben.
Der Deutsche Tierschutzbund lehnt weiterhin jedes Schlachten ohne Betäubung (Schächten) strikt ab, da es mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für das Tier verbunden ist. Trotz des Bundesverwaltungsgerichtsurteils im November - demnach Tiere trotz der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz geschächtet werden dürfen – bleibt das Schächten auch heute schon prinzipiell verboten, stellt der Tierschutzverband klar. Schächten als Ausnahmeregelung unterliegt strengen Genehmigungsverfahren und ist an strikte Auflagen geknüpft. Das betäubungslose Schlachten ohne Genehmigung der zuständigen Behörden ist illegal.