„Dies ist ein großer Tag für den Tierschutz. Der Bund und das Land Bremen haben sich den Tierschutz in die Verfassung geschrieben. Jetzt wird es in einem Bundesland erstmals möglich sein, gerichtlich prüfen zu lassen, ob die Verantwortlichen sich auch daran halten“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzender des Bremer Tierschutzvereins, unmittelbar vor der Abstimmung. Das Gesetz sieht vor, dass anerkannte Tierschutzverbände behördliche Maßnahmen im Nachhinein überprüfen lassen können („Feststellungsklage“). Stellt das Gericht fest, dass die Behörde gegen das geltende Tierschutzrecht verstoßen hat, muss sie dies bei künftigen Entscheidungen zugunsten der Tiere berücksichtigen.
Für das vom Deutschen Tierschutzbund und dem Bremer Tierschutzverein ebenfalls angestrebte Recht, eine Entscheidung anzufechten bevor sie Rechtskraft erlangt (Anfechtungs- und Verpflichtungsklage), liegt die Gesetzgebungskompetenz nach Auffassung der Bremischen Bürgerschaft beim Bund. Da die Landesregierung in einem Begleitantrag aufgefordert werden wird, eine Bundesratsinitiative zu starten, um auch auf Bundesebene ein Verbandsklagerecht einzuführen, sieht Apel gute Chancen, den Tierschutz noch weiter zu stärken: „Immer mehr Politiker begreifen, dass es mit bloßen Lippenbekenntnissen nicht getan ist, um dem Verfassungsauftrag und dem Willen der Bevölkerung zum Tierschutz gerecht zu werden. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir nach dem großartigen Schritt in Bremen bald auch den nächsten Schritt zu einem umfassenden Tierschutz-Klagerecht in ganz Deutschland gehen können. Wir werden weiter dafür kämpfen.“
Mit der heutigen Entscheidung greift die Bremische Bürgerschaft ausdrücklich den vom Bremer Tierschutzverein initiierten Bürgerantrag „Klagerecht für den Tierschutz“ auf. Mehr als 15.000 wahlberechtigte Bremerinnen und Bremer hatten den Antrag unterzeichnet. Vorausgegangen war ein jahrlanger Streit um Hirnversuche an Affen, die der Bremer Universität mehrfach bewilligt wurden, obwohl sie von Tierschutzseite als klar rechtswidrig und besonders grausam eingestuft wurden. Die heutige Entscheidung deuten die Bremer Tierschützer als Signal für ein baldiges Ende der Affenversuche an der Bremer Universität.