Grundsätzlich ist der Fahrzeugführer ethisch und gesetzlich verpflichtet, sich um ein angefahrenes Tier zu kümmern, stellt der Deutsche Tierschutzbund in Bonn fest. Dies fordert auch das Tierschutzgesetz. Aber wie geht man in der konkreten Situation vor, wenn man ein verletztes Tier angefahren hat oder selbst findet?
Wurde ein Tier verletzt, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Um zu vermeiden, dass andere Fahrzuge auffahren, gilt es die Unfallstelle ausreichend abzusichern (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
Handelt es sich bei dem Verkehrsopfer um einen Hund oder um eine Katze sollte versucht werden, das Tier vorsichtig auf eine Decke zu legen. Dabei ist es am einfachsten, wenn beide Hände unter das Tier gelegt werden. Der Kopf sollte dabei entweder mit der flachen Hand oder – um Abwehrreaktionen zu verhindern – mit Nackengriff gestützt wird. Ist das Tier bewusstlos, sollte die Zunge aus dem Maul herausgelagert und eine Herzmassage (durch mehrmaligen kurzen Druck auf den linken Brustkorb) durchgeführt werden. Stark blutende Wunden müssen noch am Unfallort durch einen Druckverband versorgt werden. Wichtig ist, dass nach der Erstversorgung die Polizei verständigt wird. Diese sollte sofort den nächsten diensthabenden Tierarzt oder die Tierklinik kontaktieren. Dorthin sollte der Fahrer oder die Polizei das verletzte Tier schnellstmöglich bringen. Es ist die ethische Verpflichtung eines Tierarztes, die Erstversorgung kostenlos durchzuführen.
Auch ein verletztes Wildtier darf auf keinen Fall am Straßenrand zurückgelassen werden. Außerdem besteht die gesetzliche Verpflichtung bei einem Wildschaden noch vor Ort die Polizei zu informieren. Die Tiere sind meist lebensgefährlich verletzt. Die erste Hilfe am Unfallort besteht hier in der Information der Polizei, die die weiteren Maßnahmen einleitet. Die Unfallstelle sollte so lange nicht verlassen werden, bis die Rettungskräfte oder der Jagdausübungsberechtigte eingetroffen sind.