Während eine Biogasanlage bis 2011 mindestens 50% Landschaftspflegematerial verwenden musste, um einen Bonus zu erhalten, ändert sich dies ab 2012. Jede eingebrachte Tonne Landschaftspflegematerial ist dann förderfähig. Und während ab 2012 die Vergütung für angebaute Biomasse, z.B. Mais oder Ganzpflanzensilage aus Getreide, bei steigender Anlagenleistung von 6 Cent auf 4 Cent je Kilowattstunde (kWh) sinkt, bleibt der Landschaftspflegebonus mit 8 Cent/kWh stabil. Das ist berechtigt, denn die naturschutzfachlich wertvollen Flächen stellen besondere Anforderungen an Ernte und Anlagentechnik.
Hier liegt ein interessanter Ansatzpunkt für alle, die Mahdgut aus der Landschaftspflege bisher kompostieren mussten. Durch die Verwendung in Biogasanlagen fallen so nicht nur Entsorgungskosten weg, sondern für die Biomasse wird darüber hinaus eine Vergütung bezahlt. Eine echte Synergie zwischen Naturschutz und Bioenergieerzeugung. Laut DVL muss aber eine Konkurrenz zwischen der bewährten Pflege von Naturschutzflächen durch extensive Beweidung und der Biomassenutzung vermieden werden.
Auch Schnittgut von Blühflächen, Ackerrandstreifen und zweischürigem Grünland kommt in den Genuss der zusätzlichen 8 Cent Rohstoffvergütung. Keine Förderung erhalten dagegen Straßenbegleitgrün, Grünschnitt aus der Garten- und Parkpflege und Mahdgut von Gewerbe, Industrie oder Flughäfen.
Das Potenzial ist vorhanden. Nach Schätzung des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) e.V. kann Landschaftspflegematerial von ca. 900.000 Hektar für die Energiegewinnung eingesetzt werden. Dieser Aufwuchs wurde bislang kaum genutzt, da es zu schwierig war, die 50%-Marke zu erreichen. Doch diese Hürde fällt. Und damit ebnet sich der Weg zu mehr Naturschutz durch erneuerbare Energieerzeugung.
Hintergrund:
Der DVL e.V. führt von 2011 bis 2014 das Projekt "Mehr Landschaftspflegematerial in bestehende Biogasanlagen" durch. Die Plattform www.biogas.lpv.de sammelt und verbreitet Best-Practice Beispiele, die Biomasse aus Landschaftspflege und Naturschutz verwerten. Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.