Die Vorschläge der Landschaftspfleger sollen die Bedingungen für die Weidebetriebe im europäischen und deutschen Fördersystem vereinfachen und verbessern. Denn die Betriebe leisten viel für die Gesellschaft: Extensive Beweidung mit Rinder, Schafen, Ziegen und Pferden fördert die biologische Vielfalt und trägt zum Schutz von Boden, Wasser und Klima bei. Staatliche Ziele wie die Erhaltung von Lebensraumtypen im Rahmen des Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" lassen sich in vielen Fällen nur durch Weidenutzung erreichen.
Gerade hier definieren aber die Entwürfe der Europäischen Kommission für die neue Förderperiode von 2014 bis 2020 den Begriff Dauergrünland nicht ausreichend klar: Wichtige landwirtschaftlich genutzte Lebensräume fallen aus der Prämienberechtigung der 1. Säule heraus, vor allem Zwergstrauchheiden wie in der Lüneburger Heide und Sandmagerrasen. Ein zweites Problem ist die Einbeziehung von Büschen und Feldgehölzen in die förderfähige Fläche. Hier gibt es für Landwirte sehr komplizierte Vorgaben, die europaweit zu hohen Sanktionsrisiken führen können. Der DVL schlägt daher vor, die Regelungen durch einen eigenen Nutzungscode mit Ausnahmebestimmungen für extensiv beweidete Flächen erheblich zu vereinfachen.
Weiterhin empfiehlt der Dachverband der deutschen Landschaftspflegeverbände, die Höchstsätze für Agrarumweltmaßnahmen so anzuheben, dass sie auch tatsächlich eine wirtschaftlich tragfähige Weidenutzung ermöglichen. Für eine lohnende Bewirtschaftung bedarf es insgesamt bis zu 800 €/ha. Zugleich sollte die EU die Agrarumweltprogramme statt der geplanten Absenkung auf 50% bis zu 90% kofinanzieren. Andernfalls sei zu erwarten, dass viele Bundesländer wichtige Programme aus Kostengründen nicht mehr anbieten. Dies hätte zur Folge, dass sich besonders in den Mittelgebirgen die Nutzer zurückziehen und wertvolle Lebensräume, die auf Nutzung und Pflege angewiesen sind, mit ihrer Artenvielfalt verloren gehen, warnt der DVL.