Die gesetzliche Regelung ist eine wirkungsvolle Maßnahme, schwere Unfälle mit Fahranfängern zu verhindern. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf keine Altersunterschiede bei den Führerscheinneulingen macht, stehen die jungen Fahrer besonders im Fokus. Rund jeder vierte an einem Alkoholunfall Beteiligte kommt aus der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen.
Das Alkoholverbot gilt für Fahranfänger, die noch in der zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres. Verstöße gegen das Alkoholverbot sollen im Regelfall mit einer Geldbuße in Höhe von 125 Euro und der Eintragung von zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) geahndet werden. Verpflichtend wird darüber hinaus die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Unterhalb eines Alkoholpegels von 0,5 Promille wird auf ein Fahrverbot verzichtet.