Für Dieter Lendle, geschäftsführender Vorstand des DDI, stellen die neuen Informationen einen wichtigen Fortschritt dar: „Die langwierige Suche nach Ratings oder Garantieerklärungen hat damit ein Ende. Derivatekäufer können sich schnell und umfassend einen Überblick zur Bonitätssituation der Emittenten verschaffen.“
Hintergrund ist, dass verbriefte Derivate von der jeweils begebenden Bank als Inhaberschuldverschreibungen aufgelegt werden. Im Falle einer Insolvenz des begebenden Instituts trägt der Anleger daher grundsätzlich ein Gläubigerrisiko. Vor allem bei langfristigen Investitionen, etwa für die Altersvorsorge, sollte deshalb darauf geachtet werden, bevorzugt Zertifikate von Anbietern mit hoher Kreditwürdigkeit zu wählen.
Hilfreich sind hierbei Rating-Agenturen wie Moody‘s, Standard & Poor’s oder Fitch, die regelmäßig die Kreditwürdigkeit (Bonität) von Banken und anderen Unternehmen überprüfen.
Bei einigen Instituten werden die derivativen Wertpapiere nicht direkt vom Mutterhaus, sondern von speziell für die Emission von Wertpapieren gegründeten Emissionsgesellschaften, begeben. In diesen Fällen ist es für den Anleger wichtig, Informationen zu Garantieerklärungen oder Ergebnisabführungsverträgen zwischen Tochterunternehmen und Mutter zu erhalten.
Die Marktkorrektur der letzten Wochen hatte den Blick verstärkt auf die Bonität der Emissionsbanken verbriefter Derivate gelenkt. Mit der zentralen Veröffentlichung der Daten durch das DDI entsteht nun deutlich mehr Transparenz bei einem für die Anleger wichtigen Thema.