In der Eingabe heißt es weiter, dass Ende 2019 von der Bundesregierung eine Bepreisung des erzeugten Kohlendioxids (CO2) auf fossile Brennstoffe für Verkehr und Wärme beschlossen worden sei, um diese umweltschädliche Art der Energieerzeugung aus dem Markt zu drängen. Darüber hinaus sei es die Absicht der Bundesregierung, diese Einnahmen in Klimaschutzmaßnahmen zu reinvestieren oder an die Bürger in Form einer Entlastung an anderer Stelle zurückzugeben. Dies sei ein moderner und zeitgemäßer Ansatz, weil er fossile Energie im Verhältnis zu regenerativer Energie verteuere.
„Nun sollte dieser Ansatz mit der Neugestaltung des EEG auf dieses Gesetz und insbesondere auf die darin geregelte EEG-Umlage übertragen werden. Das bedeutet, dass die EEG-Umlage nur noch auf fossil erzeugten Strom erhoben werden sollte. Somit würde umweltfreundlicher Strom im Vergleich zu fossilem Strom günstiger und die umweltschädliche Art der Stromerzeugung würde aus dem Markt gedrängt“, schlägt Mayr in seiner Petition vor.
Des Weiteren würde somit ein großes bürokratisches Hindernis für den Ausbau von regenerativen Energien beseitigt, was z.B. den Betreibern und Nutzern von regenerativem Strom aus eigenen PV-Anlagen und Mieterstromanlagen zugutekäme. Im Ergebnis würden mehr PV-Anlagen installiert, was für die Energiewende essentiell sei. Wörtlich heißt es: „Mit einer Neufassung des EEG darf die Chance auf diese kleine Entbürokratisierung der regenerativen Stromerzeugung nicht vergeben werden.“ Gleichzeitig könne ein Teil der Forderung des Bundesrats an die Bundesregierung verwirklicht werden, der klimapolitische Fehlanreize im Energiesektor beenden will und die bestehenden Abgaben und Umlagen im Energiesektor für grundlegend reformbedürftig hält.
Von Seiten des Deutschen Energieberater Netzwerks wird Mayrs Petition ausdrücklich unterstützt. In einer ersten Antwort bestätigt der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag den Eingang der Petition. Da bereits Eingaben mit ähnlichem Inhalt vorlägen, wolle man diese zusammen behandeln und über eine sogenannte „Leitpetition“ entscheiden.