Dannecker erneuert damit eine Forderung des DEN, welche das Netzwerk schon seit Jahren immer wieder an die Politik herangetragen hat: „Es ist unverständlich, weshalb hier bislang noch nichts geschehen ist“, sagt der Ingenieur. Die Argumente und Chancen, welche ein solches Konzept bereithält, sollten doch eigentlich überzeugen.“
Der DEN-Vorsitzende weiter: „Wenn ein Bauherr Leistungen einer Energieberaterin oder eines Energieberaters in Anspruch nehmen will, sollte sie oder er natürlich wissen, mit wem man es zu tun hat und was man erwarten kann. Die Angebote sind derzeit immer noch sehr unterschiedlich. Wir haben es mit akademisch ausgebildeten Bauingenieuren, Architekten oder Technikern zu tun, wie sie beispielsweise im Deutschen Energieberater-Netzwerk organisiert sind, dann aber auch mit Energieberatern, die aus dem Handwerk stammen. Ohne deren Kompetenzen pauschal infrage stellen zu wollen, bestehen doch oftmals Unterschiede im Leistungsangebot und im Leistungsumfang. Ein eigenes nach Kompetenzen gestaffeltes und transparentes Berufsbild für Energieberater könnte es für Bauherren deutlich einfacher machen, die richtige Expertin oder den richtigen Experten zu finden.“
Der Ingenieur denkt gleichzeitig auch an den Nachwuchs: „Genauso wie in Industrie und Gewerbe leiden auch die freien Berufe unter Nachwuchsmangel. Wer sich heute für ein Ingenieur- oder Architekturstudium entscheidet, geht erst einmal viele Jahre in Vorleistung. Mit einem eigenen Berufsbild und einer zielgerichteten Ausbildung mit Blick auf spätere Energieberatungen könnten hier für junge Leute langfristig Perspektiven aufgezeigt werden. Wann, wenn nicht jetzt, sollten wir in praktische Kompetenz investieren, um Klimaschutz konkret umzusetzen.
Dannecker verweist darauf, dass das DEN konkrete Konzepte und Vorschläge für ein solches Berufsbild gemacht hat. „Die Berufsbezeichnung ‚Energieberater‘ sollte bundesweit gesetzlich geschützt werden, und es wäre wünschenswert, auf eine europäische Regelung hinzuwirken“, so der Ingenieur. „Es müssten Grundsätze der Berufsethik in einem Leitbild formuliert werden sowie eine klare Staffelung nach Ausbildungs- und Qualitätsstufen; ebenso ein Leistungsbild und eine Honorarordnung. Dies alles sollte von einem einheitlichen Berufsverband oder von einer Kammer als qualitätssichernde Einrichtung organisiert und überwacht werden.“
Zum Selbstverständnis von Energieberaterinnen und Energieberatern sei es unabdingbar, dass diese wirtschaftlich unabhängig arbeiteten, so der DEN-Vorsitzende. Praxiserfahrung sollte einen hohen Stellenwert haben. „Diese Kolleginnen und Kollegen sollten mit fachübergreifenden Kenntnissen ausgestattet sein sowie integrale und optimierte Energiekonzepte entwickeln können. Wünschenswert wäre natürlich auch Teamfähigkeit, denn komplexe Aufgaben, wie sie sich heute stellen, verlangen mehr und mehr den koordinierten Einsatz von Fachleuten.“
Solche Energieberater sollten sich auskennen bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, ebenso mit Fragen der Gebäudehülle, der technischen Gebäudeausrüstung, aber auch mit Querschnittstechnologien, Fertigungs- und Verfahrenstechniken, Energiewirtschaft und Verkehr. Dannecker: „Das Tätigkeitsfeld ist enorm breit und bietet Spezialisierungen beste Chancen. Deshalb können Energieberaterinnen und Energieberater der Zukunft nicht nur von einer Zusatzausbildung leben, sondern sollten ihren Beruf in all seinen Facetten erlernen und studieren können. Dies verlangt eben nach einer Anerkennung, wie sie nur ein gesetzlicher Schutz und ein Berufsbild bieten können. Hier könnte eine künftige Bundesregierung mit einfachen organisatorischen Mitteln Zeichen setzen und ein großes Potential an Motivation und Kompetenz beim Nachwuchs in der Energieberatung freilegen.“