Das Ministerium hatte die am Montag mitgeteilten Änderungen mit der starken Nachfrage der Energieberatungsprogramme und der haushaltspolitischen Gesamtlage begründet. Es ist vorgesehen, die Fördersätze ab dem 07. August von bisher 80% auf 50% des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren, schreibt das Ministerium in einer Pressemitteilung. Die maximalen Zuschussbeträge pro geförderter Beratung sollen sogar um 50% gesenkt werden. Damit könnten auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden, heißt es aus Berlin. „Hier wird deutlich, dass das Förderprogramm ‚Energieberatung für Wohngebäude‘ zum Opfer seines eigenen Erfolgs gemacht wird“, so Marita Klempnow. „Die Energieberatung für Wohngebäude existiert seit über 20 Jahren und ist ein wichtiges Element bei der Sanierungs- und Klimapolitik. In dieser Zeit sind durch sie nämlich viele Anstöße zu sinnvollen energetischen Sanierungen ausgelöst worden. Darüber sollte man sich eigentlich freuen!“ Die Kürzungen der Energieberatungsförderung würden definitiv zu einem Rückgang der gesamten Sanierungsnachfrage führen, mindestens aber den Kommunikationsaufwand der Energieberaterinnen und Energieberater und damit auch die Kosten der Sanierungsfahrpläne deutlich erhöhen.
Die jetzige Kürzung der Förderungen führe dazu, dass sich bei Einfamilienhäusern der maximale Zuschuss um 650 € reduziere, so die DEN-Vorständin. Auch bisher hätten die Zuschüsse nur einen Teil der Beratungskosten gedeckt. Bei einer kompletten Datenaufnahme und Berechnung sowie einer individuellen Beratung könnten diese Kosten zwischen 3.000 und 5.000 € betragen.
Durch höhere Fördersätze bei tatsächlich realisierten Sanierungen, etwa bei der Dämmung von Dächern und Außenwänden oder beim Fenstertausch, könnten die Bauherren zwar einen Teil der Gesamtkosten wieder hereinholen. Dies bedeute jedoch einen zusätzlichen Mehraufwand für Eigentümerinnen und Eigentümer, erklärt die Ingenieurin. Und da die Auszahlung der Zuschüsse regelmäßig mehrere Monate dauere, müssten diese lange auf ihr Geld warten. Die Beraterinnen und Berater seien natürlich sofort zu bezahlen.
Marita Klempnow wertet die Neuregelung als fatales Signal in die Branche der Energieberatenden und Eigentümer: „Energetische Sanierungen brauchen Planungssicherheit. Die permanenten Änderungen der Förderbedingungen untergraben das Vertrauen. Zudem ist mit der Energieberatung für Wohngebäude vor Jahren ein Qualitätsstandard gesetzt worden, der sowohl das Beratungsergebnis als auch die Qualifikationsanforderungen an Energieberatende definiert. Dies ist angesichts der Tatsache, dass es noch kein geschütztes Berufsbild für Energieberaterinnen und Energieberater gibt, von enormer Bedeutung. Dies alles wird nun beschädigt.“
Es trage wenig zu Transparenz und Vertrauen bei, wenn das Wirtschaftsministerium mitten in der Sommerpause, quasi über Nacht und ohne jegliche Rücksprache mit den zuständigen Energieberaterverbänden solche Entscheidungen treffe und die Beratenden dann aus der Presse davon erführen, so die DEN-Vorständin. Der Imageschaden und der Vertrauensverlust in die Energiewendepolitik seien deutlich größer als die Einspareffekte. Wie fragil der Effizienzmarkt auf solche Verunsicherungen reagiere, sehe man am Rückgang der Umsätze bei Wärmepumpen.
„Erfolgreiche Klimapolitik kostet Geld – dies sollte den politischen Entscheidern klar sein“, so Marita Klempnow weiter. „Wer förderpolitisch so kräftig auf die Bremse tritt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende die hochgesteckten und selbstverordneten Klimaziele nicht erreicht werden. Gute Planung ist Voraussetzung für effiziente Lösungen. Gerade private Wohnungseigentümer bedürfen als Laien einer kompetenten und unabhängigen Beratung, um vor teuren Fehlinvestitionen geschützt zu sein.“
Das Deutsche Energieberater-Netzwerk fordert das Bundeswirtschaftsministerium deshalb auf, anstelle der angekündigten Kürzungen besser die Programm EBW und EBN inhaltlich weiterzuentwickeln.