Der Bundesrat soll nun erst am 4. Juli 2008 entscheiden. Hauptstreitpunkte dürften die Steuersätze und bei der Unternehmensnachfolge die Dauer der Betriebsfortführungspflicht sein.
Für die Bürger geht das Warten also weiter, damit auch die Orientierungslosigkeit. Zugleich bleibt jedoch etwas mehr Zeit, nach altem, vielfach günstigerem Recht Vermögen auf die nächste Generation oder andere nahe Verwandte zu übertragen. Dafür ist es noch nicht zu spät. Aber in jedem Einzelfall muß sorgfältig gerechnet werden. Der Gang zum spezialisierten Berater lohnt sich.