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Erbschaftsteuerreform verzögert sich: Jetzt noch Vermögen übertragen?

(lifePR) (München, )
Die den Erbrechtlern derzeit am häufigsten gestellte Frage: Soll man jetzt noch schnell Vermögen auf seine Kinder oder Enkel übertragen? Hintergrund: Nicht nur bietet die frühzeitige Übertragung den Kindern die Chance, den Schenkungsteuerfreibetrag mehrfach zu nutzen (dies ist alle 10 Jahre möglich), sondern bekanntlich droht eine massive Anhebung der Schenkung- und Erbschaftsteuer.

Der Stand der Dinge
Nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts muß das neue Erbschaftsteuerrecht bis spätestens 1. Januar 2009 in Kraft getreten sein, andernfalls entfällt die Erbschaftsteuer (al- lerdings mit der jederzeitigen Möglichkeit, ein neues Gesetz zu schaffen). Derzeit berät der Finanzausschuß des Bundestags. Wie man von Insidern hört, wird erbittert gekämpft. Es ist viel Ideologie im Spiel. Der Ausgang ist völlig offen, ein Scheitern der Verhandlungen nicht auszuschließen. Es gilt aber als sicher, daß der bisherige Entwurf geändert wird.

Spielraum zum Handeln
Da sich der Bundesrat nicht vor dem 19. September dieses Jahres mit der Reform befassen wird, haben die Bürger wieder etwas Zeit gewonnen, können in Ruhe überlegen. Aber was tun? Zunächst einmal müssen Alternativrechnungen durchgeführt, geltendes und geplantes Recht verglichen werden, rät Professor Dr. Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht in München. Da lassen sich schnell Tendenzen erkennen. Bei kleineren Vermögen kann es lohnen zu warten, wer aber zum Beispiel eine Immobilie im Wert von 600.000,00 EUR übergeben möchte, sollte es jetzt tun, erst recht, wenn sie an Ge- schwister, Neffen oder Nichten gehen soll, die vermutlich zu den Verlierern der Reform gehö- ren werden. Aber sogar das eigene Kind würde nach dem vorliegenden Entwurf im genann- ten Fall höher belastet, die Steuer nämlich von derzeit durchschnittlich 10.450,00 EUR auf 22.000,00 EUR steigen.

Auch bei der Betriebsnachfolge muß man den Spezialisten rechnen lassen. Tendenziell gilt: Hat man es bei Einzelfirmen und Personengesellschaften (OHG, Kommanditgesellschaft) mit sehr niedrigen Steuerbilanzwerten zu tun, spricht dies für die Übertragung nach altem Recht, weil in Zukunft stets der volle Verkehrswert der Firma zugrunde zu legen ist.

Die negativen Nebenwirkungen des Themas sind beachtlich. Viele Eltern denken nur noch an die Steuerersparnis der Kinder, nicht an die eigene Vorsorge. Der Familienfrieden leidet oft darunter, daß die Kinder Druck auf ihre Eltern ausüben, Vermögen zu übertragen. Und so manches Elternpaar fühlt sich einfach nicht mehr so wohl in dem Haus, wenn das Eigentum auf die Kinder übergegangen ist.
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