Viele Flüchtlingskinder haben derzeit keine Chance auf einen eigenständigen Aufenthaltstitel in Deutschland, auch wenn sie gut integriert sind. Vielmehr teilen die meisten Kinder zwangsläufig das Schicksal ihrer Eltern. Das Wohl und die Wünsche der Kinder werden nicht berücksichtigt.
Nordrhein-Westfalen hat mit einem Erlass des Innenministeriums vom 21. September 2010 vorgemacht, wie das Wohl des Kindes im Verwaltungsverfahren verankert werden kann. Der Erlass stellt das Wohl der Kinder als entscheidendes Kriterium bei der Einzelfallprüfung in den Mittelpunkt. Einen ähnlichen Erlass in Bezug auf ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen hat das Bremer Innenministerium am 17. September 2010 herausgegeben. UNICEF fordert von der Innenministerkonferenz, bei allen relevanten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen - so wie es die UN-Kinderrechtskonvention verlangt.
Der Erlass des NRW-Innenministeriums bezieht sich auf die von der Bundesregierung geplante Rückführung von etwa 12.000 Roma und weiterer ethnischer Minderheiten in den Kosovo. Unter diesen Flüchtlingen sind etwa 5.000 Kinder, etwa zwei Drittel davon sind in Deutschland geboren. Eine im Juli dieses Jahres veröffentlichte Studie zur Lage von Roma-Kindern in Deutschland und im Kosovo hat gezeigt, dass die Kinder nach der Abschiebung in den Kosovo im sozialen Abseits landen und kaum eine Chance auf Schulbildung, medizinische Versorgung und gesellschaftliche Integration haben. Drei von vier Kindern, die in Deutschland noch zur Schule gingen, gehen nach ihrer Rückführung in den Kosovo nicht mehr zur Schule.
Die komplette Studie zur Lage von Roma-Kindern in Deutschland und im Kosovo sowie ein Zusammenfassung ist im Internet abrufbar unter : www.unicef.de/...