Für die Nutzungsrichtungen Silomais und Mais zur Biogaserzeugung sind insgesamt neun, für die Nutzungsrichtung Körnermais zwei und in der Kombination aller Verwertungsformen sieben Maissorten beschrieben worden.
Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Sorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine Verbesserung in ihren Anbau- und Verwertungseigenschaften zeigt. Hierzu werden die neu gezüchteten Sorten in der nationalen Wertprüfung vom Bundessortenamt auf ihren landeskulturellen Wert geprüft und anschließend vor dem Sortenausschuss verhandelt. Nach erfolgreicher Zulassung darf die Sorte in Deutschland und der EU angebaut werden.
Die Einstufungen für die verschiedenen Merkmale finden DMK-Mitglieder sowie Nutzer des DMK-Sortenspiegels unter www.sortenspiegel.de, Erweiterte Suche/Zulassungsland D, Jahr 2023. Eine Übersicht gibt auch die zum Download verfügbare PDF-Datei unter www.maiskomitee.de, Rubrik „News“.