Für die Nutzungsrichtungen Silomais und Mais zur Biogaserzeugung sind insgesamt sechs, für die Nutzungsrichtung Körnermais drei und in der Kombination aller Verwertungsformen elf Maissorten beschrieben worden.
Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Sorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine Verbesserung in ihren Anbau- und Verwertungseigenschaften zeigt. Hierzu werden die neu gezüchteten Sorten in der nationalen Wertprüfung vom Bundessortenamt auf ihren landeskulturellen Wert geprüft und anschließend vor dem Sortenausschuss verhandelt. Nach erfolgreicher Zulassung darf die Sorte in Deutschland und der EU angebaut werden.
Die Einstufungen für die verschiedenen Merkmale finden DMK-Mitglieder sowie Nutzer des DMK-Sortenspiegels unter www.sortenspiegel.de, Sortenlisten nach Einzelkriterien/Zulassungsland D, Jahr 2022. Eine Übersicht gibt auch die zum Download verfügbare PDF-Datei unter www.maiskomitee.de, Rubrik „News“.