Vdek führt bundesweit das DTA-Verfahren ein
Für Anbieter von ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation, wie Rehabilitationssport und Funktionstraining, wird ab Februar 2015 die elektronische Datenübertragung (DTA) bei der Abrechnung mit allen Ersatzkassen (vdek) zur Pflicht. Wer also mit der BARMER GEK, der Techniker Krankenkasse (TK), der DAK-Gesundheit, der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) oder der Handelskrankenkasse (hkk) die oben genannten Leistungen abrechnen möchte, der sollte im nächsten Jahr die Rechnungen möglichst nicht mehr nur per Papier an die Krankenkassen versenden. Das Gleiche gilt nun auch für einige AOKen, die ebenfalls die elektronische Abrechnung in 2015 einführen wollen. Dazu zählen etwa die AOK Baden-Württemberg, die Mitte des Jahres umstellen will oder die AOK Rheinland-Pfalz, die sogar zu Beginn des Jahres das DTA-Verfahren angekündigt hat. Welche AOKen bereits umgestellt haben, bzw. dies in 2015 vorhaben, kann auf den Internetseiten des DMRZ unter der Adresse: Rehasport Verordnung Krankenkasse nachgelesen werden.
Einfach und günstig abrechnen über das DMRZ
Das Deutsche Medizinrechenzentrum verfügt über die wichtigen Informationen zur DTA-Umstellung in den Bereichen Rehabilitationssport und Funktionstraining. Für 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. ist dort auch die Abrechnung dieser Leistungen per Internet über die Plattform www.dmrz.de möglich. Die Anmeldung soll laut DMRZ einfach und kostenlos sein, eine Mindestpauschale oder eine Mindestvertragslaufzeit gebe es nicht, so die Aussagen des Unternehmens. Außer den 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. fallen keine weiteren Kosten an. Ebenfalls positiv: Da die Abrechnung über den Internet-Browser funktioniert, muss keine Software auf dem Rechner installiert werden. Viele Verbände im Bereich des Rehabilitationssports und des Funktionstrainings sind bereits eine Kooperation mit dem DMRZ eingegangen. Mitglieder in einem solchen Partner-Verband des DMRZ sollen eine Vergünstigung von 20 Prozent bekommen. Welche Verbände das sind, kann unter Verbände nachgelesen werden.
Poster hilft bei der Abrechnung
Vereinen und Leistungserbringern, die sich noch nicht in das Thema DTA eingearbeitet haben, stellt das DMRZ ein kostenloses Poster zur Verfügung. Dieses bietet die wichtigen Informationen auf einen Blick und erklärt die Abrechnung Schritt für Schritt. Angefordert werden kann das Poster unter der Internet-Adresse Rehasportverordnung. Laut Thomas Gazda, Geschäftsführer beim Deutschen Medizinrechenzentrum, ist die Abrechnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining über die Internet-Plattform denkbar einfach. "Der Kunde meldet sich unter www.dmrz.de beim DMRZ an und erfasst seine Abrechnungsdaten einfach und schnell im Online-Portal. Mit einem Mausklick werden dann die Rechnungen generiert, die automatisch pro Kostenträger zusammengefasst werden". Die elektronischen Rechnungsdaten werden nach Angaben von Thomas Gazda dann vom DMRZ im richtigen Format und sicher verschlüsselt an die zuständigen Annahmestellen versandt. Anbieter von Rehabilitationssport, Herzsport und Funktionstraining sollten sich das kostenlose Poster zur elektronischen Abrechnung dieser Leistungen nicht entgehen lassen.