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Gemeinnützigkeitsrecht - DRK begrüßt Reform - Seiters: "Wichtiges Signal an alle, die sich zugunsten des Allgemeinwohls engagieren"

(lifePR) (Berlin, )
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts im Bundestag. Dies verbessert die Rahmenbedingungen für die 400.000 Ehrenamtlichen, die sich im Deutschen Roten Kreuz engagieren, und fördert die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung.

DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters nennt die Änderungen im Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ein „wichtiges Signal an alle, die sich zugunsten des Allgemeinwohls engagieren“. Zwei Aspekte sind für das DRK, seine umfassenden Hilfen für Menschen in Not und seine rund 400.000 Ehrenamtlichen besonders wichtig:

Die Anhebung der Spendenabzugsfähigkeit auf 20 Prozent erhöht die Spendenbereitschaft der Bevölkerung. „Um weltweit den Menschen dort helfen zu können, wo die Not am größten ist, sind wir kontinuierlich auf Spenden angewiesen. Wir sind froh, dass die Bundesregierung wichtige Vorschläge der humanitären Verbände für die Reform des Spendenrechts aufgegriffen hat“, so Dr. Rudolf Seiters.

Die Tätigkeit von rund 14.000 Erste-Hilfe-Ausbildern sowie fast 10.000 Kursleitern im Deutschen Roten Kreuz wird jetzt unter anderem dadurch erleichtert, dass der Steuerfreibetrag für die Aufwandspauschale auf 2.100 Euro angehoben wird. Seiters: „Gleichzeitig wird die Arbeit derer gefördert, die täglich wertvolle Dienste für Mitbürger, besonders für Alte, Kranke, sozial benachteiligte Jugendliche und Familien anbieten. Ehrenamtliche Helfer opfern viel Zeit und auch Kosten für Telefon, Fahrten und ähnliches. Die Erhöhung des Steuerfreibetrags stellt ein Minimum an Kostenerstattung für ihre freiwillige Hilfe dar, eine Anerkennung ihres Engagements.“

Das DRK kritisiert allerdings die weiter vorhandene Zeit-Limitierung zur Verwendung von Mitteln: Die Erfahrung zeigt, dass sich eine sinnvolle und nachhaltige Wiederaufbauarbeit – zum Beispiel nach Naturkatastrophen wie dem Tsunami 2004 oder der Elbeflut 2002 - über mehrere Jahre erstreckt. Ein Zeitraum von mehreren Jahren nach dem Zufluss der Mittel wäre sinnvoller und für nachhaltige Hilfe wichtig.

Anerkennend zur Kenntnis nimmt das DRK, dass der eigentlich abgeschlossene Katalog zur Festlegung aller gemeinnützigen Zwecke die Möglichkeit zur Öffnung enthält. So können in unserer dynamischen gesellschaftlichen Entwicklung auch neue Zwecke anerkannt werden. Zivilgesellschaftliche Strukturen werden im Interesse des Gemeinwohls unterstützt – so passt das deutsche Gesetz auch gut in europäische Entwicklungen. „Ziel muss die Umsetzung eines Gesamtkonzeptes zur Stärkung ehrenamtlicher Hilfe sein. Bürgerschaftliches Engagement muss für jeden Menschen möglich sein – und erleichtert werden“, fasst Dr. Rudolf Seiters zusammen.
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