Das Deutsche Studentenwerk, das als Sachverständiger zur heutigen Bundestagsanhörung eine Stellungnahme vorlegt, stimmt mit dem Beirat für Ausbildungsförderung überein, die Freibeträge beim BAföG um 8,7% bzw. 125 Euro sowie die Bedarfssätze um 10,3% bzw. 48 Euro für Studierende zu erhöhen. So könne wenigstens das Förderniveau des Jahres 2002 erreicht werden, nachdem das BAföG seit der Reform 2001 nicht mehr erhöht worden war.
„Was wir in den vergangenen Wochen an Vorstößen zum BAföG erlebt haben, ist nicht gerade ein Musterbeispiel von kohärenter Politik“, kritisierte Dobischat die widersprüchlichen Meldungen zu einer möglichen BAföG-Erhöhung um rund 300 Millionen Euro. „Das Schlimmst aber wäre, wenn nun gar nichts geschieht und sowohl die Aufstockung der Mittel als auch die laufende BAföG-Novelle ins nächste Jahr verschoben werden.“
Höhere Bedarfssätze: Wie das Deutsche Studentenwerk darlegt, liegt der BAföG-Höchstsatz von 585 Euro monatlich deutlich unter dem Orientierungswert von 640 Euro, den die Familiengerichte für Studierende veranschlagen – ohne Studiengebühren.
Höhere Freibeträge: Viele Eltern der unteren Mittelschicht liegen mit ihrem Jahreseinkommen knapp über den BAföG-Freibeträgen, können aber das Studium ihrer Kinder ohne staatliche Unterstützung kaum finanzieren.