So entfällt bei der DFV-FörderPflege die vom Gesetzgeber vorgegebene fünfjährige Wartezeit, wenn der Versicherte durch einen Unfall pflegebedürftig wird. Außerdem wird bei Eintritt der Härtefallregelung in Pflegestufe III ein höheres Pflegegeld gezahlt.
Umfassender Schutz durch Kombination mit "DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung"
Gesetzliche Pflegepflichtversicherung und staatlich geförderte Pflege-Bahr-Produkte werden aber meist nicht ausreichen, um die Pflegekosten vollständig zu decken. Die DFV-FörderPflege kann daher mit der DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung kombiniert werden. Vogel zum Produktkonzept: "Mit der DFV-DeutschlandPflege haben wir im Bereich der Pflegetagegeld-Versicherungen bereits Maßstäbe gesetzt. Durch die Kombination beider Tarife profitieren unsere Kunden von diesen besonderen Leistungen. Die gesetzlichen Vorgaben für einen förderfähigen Tarif können hierdurch sinnvoll ergänzt und die Versorgungslücke kann geschlossen werden."
Besondere Vorteile der Tarifkombination sind der vollständige Wegfall der Wartezeit sowie die umfassende Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und bei Eintritt des Pflegefalls. Darüber hinaus erhält der Kunde hilfreiche Assistance-Leistungen, wie zum Beispiel die Unterstützung bei der Vermittlung von Pflegeplätzen. Im Sinne einer über alle Pflegestufen möglichst ausgewogenen Leistung werden die Pflegestufen 0 und I besonders berücksichtigt. Auf Wunsch kann der Ergänzungstarif auch mit einer Leistungsdynamik und der Verdopplung des Pflegegeldes im Demenzfall abgeschlossen werden. Voraussetzung für den Abschluss der DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung ist eine vereinfachte Gesundheitsprüfung.
Einfachere Pflege-Beratung durch neues Tarifmodell
Anlässlich der Markteinführung der DFV-FörderPflege hat die Deutsche Familienversicherung auch ein neues Tarifmodell entwickelt. Bisher wurden je nach Eintrittsalter Pflegetagegeldtarife mit vorgegebenen Tagegeldhöhen zu unterschiedlichen Beiträgen angeboten. Vogel erklärt: "Mit dem Pflege-Bahr hat der Gesetzgeber die Versicherungswirtschaft gezwungen, umzudenken. Es ging darum, welche Leistungen für einen Monatsbeitrag von 10 bzw. 15 Euro angeboten werden können. Diese Systematik haben wir auf die DFV-DeutschlandPflege Ergänzungsdeckung übertragen und ein beitragsorientiertes Tarifmodell entwickelt, das die Beratung erheblich vereinfachen wird." Entsprechend den finanziellen Möglichkeiten erhält der Kunde so sinnvolle Kombinationsangebote für einen Gesamtmonatsbeitrag von zum Beispiel 15, 20 oder 25 Euro. Hiervon losgelöst kann die DFV-DeutschlandPflege auch ohne Kombination mit der DFV-FörderPflege abgeschlossen werden.