bAV-Prüfer können Sichtungscheck durchführen
Die Zertifizierung zum bAV-Prüfer erfolgte über die DG-Akademie im Rahmen eines Workshops. Mit dieser dürfen die zertifizierten Kooperationspartner der DG-Gruppe bei Unternehmenskunden nun gegen Honorar den sogenannten Sichtungscheck durchführen.
Bei diesem wird der Bestand an bAV-Verträgen und -Vereinbarungen über ein computergestütztes Prüfungssystem analysiert und gegebenenfalls notwendige Handlungsbereiche, wie zum Beispiel fehlende Unterlagen, werden aufgezeigt. Darüber hinaus dürfen bAV-Prüfer auch die EGU-Vereinbarung auf relevante Textpassagen und Regelungsinhalte prüfen.
Haftungsrisiken durch automatische Prüfung ausschließen
bAV-Verträge von neu in ein Unternehmen eintretenden Arbeitnehmern stellen Arbeitgeber zudem häufig vor ein Problem: Sie können durch Anbieter, Tarif oder Versicherungsbedingungen Haftungsrisiken beinhalten. Durch Übernahme des Vertrages, im Allgemeinen Fortführung genannt, holt sich ein Arbeitgeber so betriebsfremde Risiken in sein Unternehmen.
Damit Arbeitgeber diese guten, alten Verträge ohne vertragsbedingte Risiken fortführen können, führt die DG-Clearingstelle bei jeder Aufnahme in die Verwaltung eine automatische Haftungsprüfung des Vertrages durch.
Weitere Informationen unter www.dg-gruppe.eu.